… ist es in Deutschland, wenn ein Minister von einer Kanzlei, der er Aufträge zugeschustert hat, Geld für angebliche Vorträge nimmt. Schon der Auftrag war übrigens überflüssig, das hätten auch Juristen erledigen können, die ohnehin vom Bund bezahlt werden. Die Höhe des mutmaßlichen Dankeschöns ist übrigens nicht bekannt. Hier sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen und ähnlichen zwielichtigen Zuwendungen keineswegs um jeweils 7000 Euro handelt.
Dergleichen lügt etwa ein Detlef Esslinger in der “Sueddeutschen”. Es handelt sich vielmehr um mindestens 7000 Euro, mithin kann sich dahinter auch eine Million verbergen. Der Unsinn mit den 7000 Euro stimmt übrigens vorn und hinten nicht. Wer 7000 bekäme, ließe sich 6999 auszahlen und würde damit nicht in der höchsten Kategorie auffallen. Ich gehe also davon aus, dass hinter jeder einzelnen Zahlung deutlich mehr als 7000 Euro stecken.
Wir kaufen Leute, keine Stimmen
Das muss der saubere Herr aber nicht aufdecken, denn in Deutschland wird dafür gesorgt, dass Abgeordnetenbestechung und andere Formen der Korruption nicht stattfinden. Dabei kommen zwei Strategien zur Anwendung: Intransparenz und eine nur noch absurd zu nennende gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Strafbar ist demnach nämlich nur, “eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen“. Im Strafrecht gilt selbstverständlich auch für diesen Tatbestand die Unschuldsvermutung, das heißt, dass im Einzelfall der konkrete Kauf einer Stimme bei einer bestimmten Abstimmung bewiesen werden müsste. Das ist schlicht unmöglich, es sei denn, jemand wollte unbedingt verurteilt werden und schließt einen diesbezüglichen Vertrag ab. Man kann diesen Paragraphen im Grunde streichen.
Was von Seiten der nicht minder korrupten Schmierfinken aufgeboten wird, um den Dauerskandal im allgemeinen und die Verstrickungen eines gewissen Möchtegernkanzlers im besonderen zu vertuschen, so sind die Mittel von demselben Niveau wie die Geisteshaltung derer, die sie anwenden. Ernsthaft ist da von “Neid” die Rede, wenn man es Ministern und Abgeordneten nicht ‘gönnt’, von Lobbyisten geschmiert zu werden. Wenn man faktische Bestechung wenigstens moniert und bedauert, dass sie nicht justiziabel ist, dann sei man “neidisch”! Wieder einmal wendet sich der beleidigte Verstand ab und hinterlässt angeekelt die Frage, wer das eigentlich noch lesen soll.