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März 2006


Gespeicherte private Daten sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Was daraus folgt, wird unterschiedlich berwertet: TAZ / FR . Die Auffassung, der Unterschied zwischen Fernmeldegeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung liege “zwischen einer laufenden und einer abgeschlossenen Kommunikation” ist noch nachvollziehbar, unterhöhlt aber den Sinn des Rechts auf Privatsphäre. “Dass sich der Empfänger nach der Übertragung vor einem unerwünschten Zugriff Dritter durch das Löschen der Daten schützen kann”, ist nur die halbe Wahrheit. Erstens kann sich der Absender nicht derart schützen, dessen Rechte ebenfalls geschützt gehören. Zweitens wird so gerade das Recht derer eingeschränkt, die nicht subversiv und in krimineller Absicht kommunizieren. Wer weiß, daß eine Information ihn einer Straftat überführen kann, wird sie löschen. Wer aber arglos privat kommuniziert, wir sich nicht vor dem Blick in die Intimsphäre schützen können, wenn es dem Staat gefällt, dort zu schnüffeln. Daß die Schnüffelei “verhältnißmäsig” sein muß, steht auf geduldigem Papier und wird niemanden trösten, der im Nachinein bescheinigt bekommt, daß man zu Unrecht sein Innerstes nach außen gekrempelt hat. Hier hat das BVG nur denen Sicherheit gegeben, die schon immer wußten, wie man gekonnt seine Spuren verwischt. Wer zu unrecht verdächtigt wird, darf nicht mehr hoffen, daß seine Privatsphäre als das gilt, was sie bislang mit gutem Recht war.

Wie die FR berichtet, wurde das Attentat auf Karol Wojtyla, formerly known as Johannes Paul II, im Auftrag von Leonid Breschnew verübt. Breschnew, der letzte echte Stalinist an der Spitze der Sowjetunion, könnte damit posthum einen großen Beitrag zur Heiligsprechung des Polenpopen beitragen. Schließlich ist es eine besondere Ehre und Auszeichnung für jeden Katholiken, wenn man vom Teufel in Menschengestalt ganz persönlich verfolgt wird. Die Quelle, ein Ausschuß des italienischen Parlamentes, ist allerdings zweifelhaft. Womöglich ist das nur der Testlauf für die letzte Möglichkeit, ihrem Ministerpräsidenten eine dauerhafte Amnestie zu beschaffen. Nachhaltig ist die Sache wirklich gedacht: Nicht einmal nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament des Lebens könnte man ihn dann noch für seine Verbrechen verurteilen.

Es ist Angelas Aschermittwoch. Wo früher zwischen Büttenrede und Kabarett auf den “politischen Gegner” eingedroschen wurde, langweilen heute rhetorische Kleinkaliber mit verbalen Platzpatronen. Die Opposition bringt’s auch nicht, und wenn man hört, was Westerwelle dem Gekuschel der Über-30-Prozentigen entgegenhält, wünscht man sich die brachialen Reden eines Rudolf Scharpnig zurück.
Selbstverständlich hat die Harmonie auch Grenzen. Diese werden von der CSU noch erkannt und geschützt. Stoiber sagt: “Wer kein Deutsch kann, kommt nicht rein!” und “mer hot’s Gfui, mer is dahoam.” Belohnt wird er vor allem für den ersten Satz mit einem Gejohle, das man noch aus Zeiten kennt, mit denen Vergleiche sich verbieten. Immerhin nimmt die CSU ihre Verantwortung wahr und macht deutlich, daß große Koalitonen den Extremismus fördern. Und sei es nur die extreme Dummheit.

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