Ein “Trostpflaster” für das Parlament sieht Heribert Prantl im jüngsten Gerichtsentscheid des BVerfG zu den Tornado-Einsätzen in Afghanistan. Die Richter haben sich viel zu viel Zeit gelassen und hätten schon 2003 per einstweiliger Anordnung dem Parlamentsvorbehalt Geltung verschaffen müssen.
Daß sich seitdem die Regierungen ermächtigt fühlen, nach Gusto an der Verfassung vorbei zu wurschteln, mag auch den Karlsruher Richtern anzulasten sein. Sie haben sich aber auch in der damals quasi unentschiedenen Frage nunmehr eindeutig positioniert. Dies ist nicht nur einfach “Klarheit für die Zukunft“, sondern bereits in der drängenden aktuellen Debatte eine Klatsche für die militanten Innen-und Außenpolitiker und ihre Pläne zum “Nationalen Sicherheitsrat”. Diese sind damit de jure vom Tisch, auch wenn die Protagonisten des Terroralarms dies nicht wahrhaben wollen.
Es mag sein, daß bei Entscheidungen zu militärischen Fragen “stets die normative Kraft des Faktischen auf dem Parlament lasten [wird]: Der Druck der Bündnispartner, der drohende außenpolitische Gesichtsverlust, das angebliche Scheitern der kompletten Militär-Mission“, aber diejenigen, die das Parlament eben nicht bloß als Abnickbude der Regierungsentscheidungen betrachten, haben damit die besseren Karten. Ich weiß nicht, wie das makabre Spiel ausgehen wird, aber dereinst wird das Bundesverfassungsgericht fraglos als die starke Säule der Demokratie in schweren Zeiten angesehen werden. Auch, wenn sie allein nicht tragen mag – den Richtern gebührt tiefer Dank dafür, daß sie den Job machen, für den eigentlich andere ihren Amtseid geleistet haben.