IVWie ich bereits im Januar berichtete, ist es Minderleistern nicht gestattet, Lottogewinne einzubehalten. Sie sind vielmehr dazu verpflichtet, diese bei den Jobcentern anzuzeigen, damit ihnen das so erzielte Einkommen auf die Hilfen angerechnet werden kann. Das wiederum bedeutet, dass sie den Gewinn abgeben müssen. Spätestens seitdem ist klar, dass es für Minderleister gar keinen Sinn ergibt, einen Lottoschein zu erwerben.

Es sei denn, sie wollten sich in parasitärer Weise ein Einkommen verschaffen, dass sie nicht zu deklarieren gedenken. Alternativ müssten sie sich auf Höchstgewinne fokussieren. Jeder weiß, dass eine Chance von 1: 14.000.000 (für einen sogenannten „Sechser“) völlig unrealistisch ist. Von daher ist wohl anzunehmen, dass durchaus auch Kleingewinne angestrebt werden, um sie der Allgemeinheit in rechtswidriger Weise vorzuenthalten.

Eine Klage der Wettspiel-Konkurrenz hat jetzt dazu geführt, dass Hartz IV-Empfänger gar nicht mehr Lotto spielen dürfen. Dies ist nur konsequent. Schließlich dürfen sich Betreiber von Annahmestellen nicht neben einer Wettbewerbsverzerrung auch noch der Förderung von Schwarzarbeit schuldig machen. Und zwar einer Schwarzarbeit ohne Arbeit, zur Erzielung leistungslosen Einkommens von Beziehern leistungsloser Einkommen.

Hartz IV-Empfänger müssen sich daher künftig zu erkennen geben. Bei jedem Geschäftsabschluss haben sie anzugeben, dass sie als Minderleister nur bedingt geschäftsfähig sind. Zur Kontrolle wird derzeit eine Datenbank angelegt, auf die alle anderen Marktteilnehmer zugreifen können. Das Vorzeigen des Personalausweises darf stichprobenartig jederzeit an der Kasse verlangt werden. Hat sich ein Minderleister nicht als solcher zu erkennen gegeben und wird überführt, droht ihm nicht nur eine sofortige Leistungskürzung, sondern eine Pflicht zur äußeren Kennzeichnung. An einem zertifizierten Kennzeichen zu diesem Zweck wird derzeit noch gearbeitet.

[update: Wie mir soeben zugetragen wurde, ist es ggf. auch ratsam, sich als Leistungsträger zertifizieren zu lassen]

[update 2: Die Lottoannahmestellen wurden nach meinen Informationen eben davon in Kenntnis gesetzt, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.]