Im Wettbewerb um die effizienteste Zerstörung des Rechtsstaates liegt die Sachsenmafia derzeit gut im Rennen. Alles ist dabei, niemand zuständig. Zurecht weisen nicht nur Datenschützer darauf hin, daß bei Straftaten zunächst einmal ausschließlich die Polizei zuständig ist und keineswegs eine heimliche Kooperation von Polizei und Geheimdienst gestattet wäre. Im vorliegenden Fall war aber schon recht früh erkennbar, daß mehrere Vertreter von Verfassungsorganen (Politiker, Richter) an den Straftaten beteiligt waren. Hier ist also die Frage berechtigt, inwiefern sich die Strukturen der Organisierten Kriminalität auch und unmittelbar gegen die Verfassung richten, wenngleich darin nicht ihr Zweck besteht. Das Landesverfassungsgericht stellte schließlich fest, daß der Verfassungsschutz nicht ermitteln dürfe. Dieser blieb dennoch aktiv.
Die komplette Pervertierung des Datenschutzes könnte nun darin bestehen, daß bewußt weiter ermittelt wurde, um die gewonnenen Erkenntnisse zu illegal erhobenen Beweismitteln zu machen. Schließlich wurde dann auch ernsthaft gefordert, das komplette Material zu vernichten. Dazu kam es gottlob nicht, und nunmehr ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Am Abgrund, der sich da auftut, stehen mehrere bekannte Politiker, über die zu spekulieren nicht fair wäre. Allerdings gab es auch schon weniger gute Gründe zurückzutreten, zumindest bis zur Klärung der Sache. Eines aber zeichnet sich ab: Ein beispielloser Skandal wird da noch gedeckelt, und man wartet auf die ersten Leichen.
Ein wahrer Knüller am Rande ist die Erklärung der historischen Fehlbesetzung als Generalbundesanwältin, die laut “ZEIT” meinte, “Einzelfälle genügten nicht, um die Ermittlungen an sich zu ziehen. Zudem äußerte die Bundesanwaltschaft Zweifel, ob im sächsischen Fall überhaupt eine kriminelle Vereinigung mit dauerhafter Struktur am Werk war.” Das ist dieselbe Dame, die die Bundesrepublik vom Terror bedroht sieht, wenn jemand mit einem roten Stern am Revers ein Auto anzündet.
Und so sieht das auch aus in diesem Land: Zäune und Autos werden geschützt, und natürlich diejenigen, die sich das leisten können. Die Verfassung hingegen muß sich irgendwie selber helfen. Oder sie hat eben Glück und findet eifrige Juristen, denen noch etwas an ihr liegt.