Ich kann mich erinnern, daß ich vor einigen Jahren 6,1% meines Einkommens für die Krankenversicherung bezahlt habe. Seitdem herrscht nach FDP-Terminologie der Marsch in den Kommunismus, den der rhetorische GAU Rösler uns in hirnschmelzender Demagogie selbst regierend ernsthaft noch als “mehr Netto” verkauft. Das ewige Geschwätz von “mehr Wettbewerb” führt unter seiner Plünderungsoffensive zu einem ausweglosen Raubüberfall auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung.
8,2% Beitrag, das sind für mich über 34% mehr als zu den günstigsten Zeiten, die Praxisgebühr noch nicht eingerechnet. Die Arbeitgeber müssen ebenfalls im Schnitt deutlich mehr bezahlen, kommen aber ebenso günstiger weg. Das ganze paßt in die allgemeine Entwicklung und überführt die leeren Versprechungen der Liberalalas einmal mehr der Lüge. Ich bin übrigens inzwischen “selbständig”, aber immer noch Kunde der GKV. Für mich lohnt sich die “private” nicht, das gibt mein Einkommen bei weitem nicht her.
Ob und wie es jemals einen Ausgleich für Niedriglöhner geben wird, diese Frage ist der Unlust oder dem Kalkül zum Opfer gefallen. Inzwischen haben es ja fast alle gemerkt, daß sich die “Wirtschaftskompetenz” der nadelgestreiften in der Bestellung nobler Getränke erschöpft. Die nächste Wahl ist aber weit, und bis dahin kann man sich immer noch etwas einfallen lassen, um die Wähler wieder auf den rechen Pfad zu führen. Vielleicht entscheidet dann ja die “Innere Sicherheit” oder gar die äußerste. Wer weiß, was da noch angeflogen kommt.
“Mehr Netto vom Brutto” wird kein Kassenschlager mehr werden, zumal inzwischen klar ist, wer da mehr Netto von wessen Brutto hat. Schönen Dank auch.
Womöglich werden wir der Lage unserer stets um die rechte Anerkennung kämpfenden Leistungsträger bald eine neue Offenheit verdanken. Wir sollten es ihnen endlich recht machen, sie sollten uns ganz transparent dazu auffordern. Warum den Slogan nicht verkürzen und schlicht “Mehr!” fordern? Sie holen es sich doch ohnehin.
Sehr tröstlich sind natürlich die aktuellen Zahlen der Umfragen, die erstmals einen “grünen” Bundeskanzler als realistische Möglichkeit erscheinen lassen. Rotgrün, eine linke Alternative, würde auf einen Schlag alles ändern. Wir lassen und doch nicht zum Narren halten.
September 23rd, 2010 at 07:04
Ja klaro würden rot/grün SOFORT alles rückgängig machen, nur um dann ein für die Beitragszahler ebenso ungerechtes System unter einem anderem “wohlklingenden” Namen einzuführen …
Was nutzt mir eine grün gestrichene FDP? Was eine Klientelpartei mit mit “sozialem” Namen, jedoch längst abgeblätterten Anstrich?
Sind die Leute tatsächlich so blöd, so vergesslich, schlimmer noch: geradezu politsenil?
Was erwarten die denn von einem Trittin oder einer Roth oder Künast, vllt. noch dazu mit den “Stones” im Boot?
Etwa eine sozial ausgewogene, umweltfreundliche und lobbyunhörige Politik? Eine Beendigung des Krieges in Afghanistan? Oder ist es tatsächlich nur der Ausstieg aus dem Ausstieg, der plötzlich das Wahlvieh polarisiert?
Meine Güte, es ist nicht immer ein Zeichen von Schwangerschaft, dass man bereits morgens so richtig kotzen könnte, manchmal reicht schon ein Blick in unsere ganz und gar unabhängigen Meinungsbeschwörungsmedien, die bereits durch Auswahl bestimmter Demogogen, denen sie eine Plattform geben, wieder zu suggerieren versuchen, dass dieser Gesundheitsrevolutionsknieschuß das ultimative, absolute und alternativlose Medikament zur Rettung des deutschen Gesundheitswesens sei.
Medikament vielleicht … aber eher ein überdosiertes Narkotikum.
Ruhe sanft, Republik.
September 23rd, 2010 at 09:36
flatter: “Ich bin übrigens inzwischen “selbständig”, aber immer noch Kunde der GKV. Für mich lohnt sich die “private” nicht, das gibt mein Einkommen bei weitem nicht her.”
Graturliere. Das sollte auch so bleiben, wenn sich Dein Einkommen erhöht. Ich war lange Zeit in der PKV und musste feststellen, dass sich die Prämie alle 10 Jahre vedoppelt. Als Angestellter im öffentl.Dienst würde bei Erreichung des Rentenalters die Beihilfe des Arbeitgebers entfallen (nicht so bei Beamten), mit der Folge einer erneuten Risikoprüfung und Prämienerhöhung. Habe mir mit 53 Jahren bereits ausrechnen können, dass ich als Rentner ca. 800 Euro monatlich an die PKV zahlen müßte. Durch Verzicht auf Gehaltsanteile lag ich dann im Alter von 54 Jahren unter der Bemessungsgrenze und konnte so wieder in die GKV aufgenommen werden, in der ich heute freiweillig versichert bin und so rd. 380,-Euro zahle.
Fazit: Junge gesunde Leute werden mit niedrigen Prämien geködert. Dabei fischen die PKV-Hyänen gern im Angestelltenbecken des öffentlichen Dienstes (Beihilfeansprüche senken das Risiko der PKV). Das dicke Ende kommt dann zum Ende der Erwerbsbiografie.
Über die Nachteile der (chef)ärztlichen Versorgung in der PKV könnte hier eine eigene Diskussionskategorie eröffnet werden (Chefärzte sind kaum noch im Op zu sehen, dafür mehr auf Seminaren, Röntgen und Überdiagnostizierung bis die GOÄ nix mehr hergibt usw.).
September 23rd, 2010 at 10:25
ROT-GRÜN?
Die haben die größten Sozialsauereien ünerhaupt durchgesetzt!
Nein!
ROT-Rot-Grün – sonst wird es immer schlimmer fürs Volk!
Die Grünen beharren im Übrigen auf die Rente mit 67 – selbst jetzt noch, wo die SPD zurück rudert.
September 23rd, 2010 at 10:34
Es gibt aber bei der gesetzlichen auch ziemliche Ärgerlichkeiten, die allerdings die PKVen noch lange nicht als Alternative erscheinen lassen.
Ein Problem ist der ungerechtfertigte Mindestbemessungsbeitrag von fast 2000 Euro, d.h. es wird bei jedem Selbständigen angenommen, dass er mindestens soviel verdient. Damit beträgt der Krankenkassenbeitrag mehr als 300 Euro im Monat. Ein Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich bezahlt dagegen nur proportional zu seinem tatsächlichen Einkommen.
Wer aber nur 1200 Euro im Monat verdient als Selbständiger, bezahlt 120 Euro mehr gegenüber einem entsprechend verdienenden Arbeitnehmer (inkl. Arbeitgeberanteil, aber das sind ja auch tatsächlich keine Nebenkosten, sondern Lohnbestandteile). Irgend so ein Sozialgericht hat diese Ungerechtigkeit damit gerechtfertigt, der Selbständige könne ja auch mehr absetzen. Auch das wieder so eine typische Vorurteilslogik. Hier wird im Grunde vorausgesetzt, dass jeder Selbständige eine unkorrekte Steuererklärung macht.
Ein weiteres Problem ist, dass ein Selbständiger immer seinen erwarteten Gewinn am Anfang des Jahres kennen muss. Verdient er zuviel, verlangt die Krankenkasse die sofortige Nachzahlung. Verdient er gegenüber dieser Angabe weniger, als im Vorjahr, denkt die Krankenkasse gar nicht daran, etwas zurückzuzahlen. Wer da als Selbständiger nicht aufpasst, kann große Summen zuviel bezahlen.
Im übrigen sollte man auch die Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbständiger zu schätzen wissen. Allein die Gratis-Berufsunfähigkeitsversicherung in der Gesetzlichen hat ihren Wert und es wird dort nicht im Falle des Falles geprüft, ob man nicht auch andere Jobs erledigen könnte, was bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen die Regel ist, es sei denn man schließt ganz teure ab.
Zurück zur KK. Weil die Kosten gerade bei der KK ungerecht hoch sind für Selbständige gegenüber Arbeitnehmern, lohnt es sich hierzulande kaum, sich selbständig zu machen. Experten raten zur Selbständigkeit erst, wenn ein Überschuss von 3000 Euro im Monat erzielt wird.
Hier könnte die Politik wirklich mal was tun, indem sie die “Nebenkosten” (bei Selbständigkeit sind es tatsächlich ungerechtfertigte “Nebenkosten”) senkt. Denn diese Situation ist der eigentliche Grund, warum Deutsche solche Selbständigkeitsmuffel sind. 120 Euro zuviel im Monat können bei Existenzgründung und wenig Umsatz schnell in die Insolvenz führen.
September 23rd, 2010 at 10:38
Das Thema mit der Beihilfe find ich interessant, aber darüber wird kaum diskutiert. Ich bin ja nicht sicher, ob ich das alles richtig verstehe, aber ist es nicht so. Beamte (und offenbar auch Angestellte im öffentlichen Dienst) bekommen 50 bis 80% ihrer Gesunheitskosten vom Staat erstattet (ich glaube, nur dann, wenn sie privat versichert sind). Das wird vermutlich, wie denn auch anders, aus Steuermitteln finanziert. Dafür darf ein Arzt bei einem privat Versicherten einen höheren Satz (in der Regel den 2,3 bis 2,9 fachen Satz abrechnen). Da ja der Staat die Beihilfe bezahlt, muss sich der Beamte nur zu 20 bis 50% privat versichern (mehr könnten sich viele auch kaum leisten, vor allem, wenn die älter werden und die Beiträge steigen). Im Prinzip ist also die Beihilfe eine Subvention des Steuerzahlers ins Gesundheitssystem. Würden die Ärzte nur den einfachen Satz abrechenen dürfen, könnte man die Beihilfe dramatisch senken oder vielleicht sogar ganz abschaffen. Ein Beispiel, wie verrückt das System ist. Ich lass mir vor dem Winter immer zwei oder drei Aufbau-Infusionen geben. Da ich Selbstzahler bin, zahl ich bei diesem Arzt (der nur noch Privatpatienten behandelt) nur den einfachen Satz (das sind ca. 55 Euro pro Infusion). Meine Mutter, die privat versichert ist, macht das auch. Sie bezahlt für die gleichen Infusionen (alles identisch) ca. 160 Euro pro Infusion (was von Privatkasse und Beihilfe bei einem geringen Selbstbehalt erstattet wird). In der Ausbildung war ich auch noch privat versichert. Da musste ich mal eine Woche ins Krankenhaus. Danach bekam ich eine Rechnung vom Chefarzt (den ich nie persönlich zu Gesicht bekommen habe) von 1600 DM. Einfach für nichs (keine OP oder so, sondern innere Abteilung). Das System ist ein großer Selbstbedienungsladen. Ich hab damals sogar Ärzte erlebt, die mir angeboten haben: ich mach ein bisschen was mit dir, schreib was anderes (natürlich viel mehr als gemacht wurde) auf. Gib mir das, was Du erstattet bekommt, den Rest schenk ich Dir. Eine Win-Win Situation. Der Arzt bekommt viel Geld, der Versicherte eine bevorzugte Behandlung. Nur die Allgemeinheit und die Kassen sind die Deppen, haben aber kaum eine Möglichkeit, so etwas zu erkennen. Ich bin sicher, dass das weit verbreitet ist. Und wenn der Arzt was macht, was die Kassen nicht zahlen, dann schreibt er halt was anderen auf, was schon bezahlt wird.
September 23rd, 2010 at 11:14
-> Gehard Schrödibär
“..Mindestbemessungsbeitrag von fast 2000 Euro,..”
Das ist nicht richtig. Das wurde zum 1.4.2007 geändert:
“Für freiwillig versicherte Selbständige mit geringem Einkommen gilt künftig als beitragspflichtige Einnahmen mindestens ein Betrag von 1.225 Euro monatlich (bisher 1.837,50 Euro).”
Guxtu hier: https://www.krankenkassentarife.de/aenderungapril2007.htm
Das wurde damals bewußt nicht an die große Glocke gehängt, damit die ganzen vorher von der Politik generierten Ich-AGler fernbleiben. Wenn man nachweisen kann, daß man nach diesem Zeitpunkt ein einkommensschwächeres Jahr hatte, dann kann man per Antrag zuviel gezahlte Beiträge zurückfordern! Die Anpassung geschieht nicht automatisch seitens der KraKa. Das ist eigentlich für sich genommen schon ein skandalöses Verhalten.
September 23rd, 2010 at 11:17
@gerdos: Bei über 5200,- Euro Einkommen bist du auch mit 800,- KV besser dran als in der GKV. Wer weniger Einkommen hat, ist halt kein Kunde der FDP.
September 23rd, 2010 at 11:24
@orlando Das Wesen der Beihilfe ist doch leicht zu verstehen, der öffentliche Dienst als Arbeitgeber spart sich die Krankenkassenbeiträge komplett, seine Arbeitnehmer sind nicht krankenversichert.
Er erklärt sich allerdings bereit, bei einer tatsächlichen Erkrankung und deren Behandlung 80 bis 50% der tatsächlich angefallenen Kosten zu übernehmen. Wer den Rest der Rechnung bezahlt, ist dem Arbeitgeber egal.
Im Grunde ist das die billigste Variante der Gesundheitsfürsorge für beide Seiten.
September 23rd, 2010 at 11:47
-> flatter(7)
Genau! Viele fdp-Wähler haben nämlich nicht kapiert, daß Westerwelle und Kollegen, wenn sie von ‘mittleren Einkommen’ sprechen, etwas völlig anderes im Sinn haben als der gemeine Bürger.
Was kommt eigentlich nach erfolgreichem Abschluß des Aktionsbündnisses ‘Enteignung 2010′? Wird dann wieder das ‘ius primae noctis’ eingeführt?
September 23rd, 2010 at 13:50
@ R@iner 9:
Na, mein Miniprä soll ruhig kommen. Es könnte für ihn zu einer unvergesslichen Nacht werden. :-) :-)
September 23rd, 2010 at 14:45
@R@iner
Hmmm, gilt das mit dem verminderten Beitrag von 1.225 Euro für alle oder nur für Existenzgründer? Also, wenn man eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus beginnt? So hab ich das jedenfalls verstanden. Aber werde mich mal bei Gelegenheit schlau machen. Denn auch für Selbständige, die schon länger dabei sind, gibt es schwache Jahre. Z.B. um mich herum (Stadrandlage) nur noch zugenagelte Ladenlokale seit der Finanzkrise. Richtig unheimlich.
September 23rd, 2010 at 14:57
Soweit ich weiß, gilt das nur für Existentgründer. Ich lasse mich aber für mein Halbwissen nocht prügeln.
September 23rd, 2010 at 15:48
Zu Orlando und Hannes: Das Versicherungsrisiko (Erstattungspflicht) der PKV ist für öffentl.-rechtl. Bedienstete wie folgt minimiert: Angestelte und Beamte bekommen 80 % Beihilfe für stationäre Behandlungen und 50 % Beihilfe für ambulante Behandlungen. Für Krankenhausaufenthalte übernimmt die PKV also nur 20 % de Kosten. Das ist einer der Gründe für die niedrigen Prämien.
Während die öffentl.-rechtl. Angstellten mit Bezug eine Rente ihren Beihilfeanspruch verlieren und die PKV auf 100 % aufstocken müssen (jetzt wirds auch ohne erneute Risikoprüfung richtig teuer), erhöht sich der Beihilfeanspruch bei pensionierten Beamten für die ambulante Behandlung von 50 auf 70 %. Das heißt, der kränkelnde beamtete Pensionär bekommt bis zum Tod seine Chefarztbehandlung zu 70 % auf Kosten der Steuerzahler.
September 23rd, 2010 at 17:22
-> Gehard Schrödibär, flatter (11,12)
Das Gesetz gilt für alle! Wie ich bereits schrieb, wollte niemand, daß die Einführung des verminderten Satzes publik wird. Deshalb passen die den Tarif auch nur auf Antrag an und nicht automatisch wie in den darüber liegenden Tarifgrenzen. Das sagte mir fast wörtlich der Mitarbeiter einer Krankenkasse. Ich bin fest davon überzeugt, daß die meisten Kleinselbständigen nichts davon wissen. Das kann die Kassen schnell 1 Milliarde – inzwischen meine Lieblingszahl…drunter steh’ ich doch morgens garnicht erst auf – und mehr im Jahr kosten. Bei entsprechend geringem Einkommen und etwas Verhandlungsgeschick bei der Einforderung der Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung können je nach Kasse über 3000 Euronen bis zum Heurigen rausspringen.
Übrigens hat die Datei, in der die KraKa-Mitarbeiter geführte Telefongespräche manuell protokollieren eine begrenzte Vorhaltedauer, damit die Datenbanken nicht ins uferlose wachsen. Das sind dann z.B. nach meiner letzten Info max. 6 Monate. Und…nein, ich arbeite nicht für eine Krankenkasse.
September 23rd, 2010 at 18:53
@R@iner
Noch mal ‘ne Nachfrage. Welche Rolle spielt dabei die Protokollierung der Telefongespräche?
September 23rd, 2010 at 19:08
-> Gehard Schrödibär
Ist info@zwischenspeicher.eu eine Mailadresse von Dir?
September 23rd, 2010 at 23:00
@flatter
“Ich kann mich erinnern, daß ich vor einigen Jahren 6,1% meines Einkommens für die Krankenversicherung bezahlt habe.” Du meinst natürlich 12,2 %! Dein AG hat Dir vor dem Brutto schon etwas von dem Lohn, den er insgesamt für Dich aufwendet, abgezwackt. Es gab nie einen AG-Anteil, einen ‘solidarischen’ AG-Anteil schon ‘mal garnicht, gelle?
September 23rd, 2010 at 23:58
Alles ist relativ. Mein Arbeitgeber mußte definitiv die Summe in gleicher Höhe an die KK überweisen. Im asozialen Bereich sind das ohnehin ungeleitete Steuergelder ;-)
September 24th, 2010 at 00:19
Relativ – sicher; realtiv_sicher! ;-) Wir freuen uns auch immer wieder neu über jeden Euphemismus den wir auswendig lernen und, ohne hinzufallen, fehlerfrei aufsagen, weil schon in unseren Sprachschatz fugenlos eingespachtelt, gelle?
September 24th, 2010 at 00:39
Im Grunde war ich mein eigener Arbeitgeber – das war ein Verein.
September 24th, 2010 at 15:35
@R@iner / 16
Ja! Wie kommst Du denn darauf :-)