Wie man nicht nur sein Gewissen, sondern auch seinen Verstand einsetzen und infolge dessen gegen die eigene Regierung stimmen kann, demonstriert Jörg Tauss (MdB, SPD), der sich mit dem “Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität” so gar nicht anfreunden konnte [via SD&CC]. Obwohl es sich nur um eine “politische Sachfrage” handelte, konnte Herr Tauss sich also von der Koalitionsdisziplin freimachen, weil er nicht einem Schmarrn zustimmen wollte, der vermutlich eh wieder vom BVG kassiert werden wird. Da ich prima meckern kann, wenn Abgeordnete stumpf jeden Mist abnicken, der ihnen von den Granden vorgesetzt wird, will ich daher den Abgeordneten Tauss hiermit ausdrücklich loben. Leider wird aus dem jetzt nix mehr, schade.
Selbstverständlich wurde das Gesetz trotzdem durchgewinkt. Die Folge: Wer demnächst etwas programmiert, das sich irgendwie als “Schadsoftware” nutzen läßt, macht sich strafbar. Dabei steht der “Zweck” der Software im Mittelpunkt. Ist der Zweck illegal, so ist das Programmieren strafbar:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Hier wird also vom Programmierer verlangt, die Absichten seines Auftraggebers zu prüfen und zu bewerten bzw. im Zweifelsfall die Arbeit zu veweigern. Ebenso ergeht es einem Händler, der dem Bösen das gefährliche Werkzeug verkauft. Würde man dergleichen etwa auf Werkzeuge ausdehnen, die geeignet sind, Einbrüche zu begehen, müßte man morgen jeden Baumarktleiter verhaften und natürlich alle, die Seitenschneider, Brecheisen und dergleichen herstellen. Alles für die Sicherheit!