orwell2Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute vom Verfassungsschutz erfahren wie Mobilität über Straßen verläuft, wie sich Güter von einem verarbeitenden Betrieb zum anderen bewegen. So erfuhren die Experten zum Beispiel, dass es ganz unterschiedliche Routen gibt, die je nach Verkehrslage benutzt werden können. Entscheidend für diese Routen ist nicht die Länge der Strecke, sondern die insgesamt aufgewendete Zeit.

Sogar Kostenfaktoren werden in die Planung einbezogen. Weiterhin konnte der Verfassungsschutz recherchieren, dass sehr große Lasten oft eher per Bahn und auf der Schiene transportiert werden. Allerdings sind dort die Ausweichmöglichkeiten geringer. Die Kanzlerin sagte etwas, für das sie belächelt und verspottet wurde: Die Straße ist noch Neuland. Und jetzt dämmert es immer mehr Leuten, was sie damit gemeint hat.

Das Recht auf Freizügigkeit ist unter diesen Bedingungen natürlich nicht aufrecht zu erhalten. Wenn sich Züge an bestimmte Strecken und Fahrzeiten halten müssen, kann nicht jeder jederzeit überall hin fahren. Das Bundesverfassungsgericht hat da illusorische Vorstellungen gefördert. Dasselbe gilt für die Freiheit der Meinungsäußerung.

Die Sicherheit der Freiheit ist nicht sicher

Wie der BND von amerikanischen Kollegen erfahren hat, sind etwa Zeitungen an Redaktionsschlusstermine und vorherige Absprachen gebunden. Für das Fernsehen (sog. “Livesendungen”) sind die Einschränkungen noch drastischer. Hier kann manchmal nur geäußert werden, was zur Zeit der Ausstrahlung bekannt und verfügbar ist. Selbstverständlich ist da der Einzelne in keiner besseren Position; seine Freiheit steht nicht über der der Presse und des Rundfunks.

Wer schon einmal in einem Stau gestanden hat, der weiß, dass es totale Bewegungsfreiheit nicht geben kann. Was der ADAC nicht schafft, kann der Bürger – mit Auto oder ohne – sicher nicht besser. Vor allem hilft es bei der Mobilität oft, wenn Regeln aufgestellt werden und der Verkehr geleitet wird. Ebenso ist die redaktionelle Bearbeitung von Texten und anderen Äußerungen die Grundbedingung für verständliche Kommunikation. Es dient also unmittelbar der Freiheit der Bewegung und der Meinungsäußerung, wenn man beides im Sinne demokratischer Abläufe reglementiert. Wer die totale Freiheit will, schafft hingegen nur Unfreiheit.

Das klingt albern? Ihr findet diesen zusammengestanzten Zwiesprech übertrieben? Dann lest dieses Attentat auf Sinn, Verstand und Sprache, begangen von Hans-Peter Uhl.