rose

Finde den Fehler im Bild! Ja gehört das Fahrrad denn da hin?! Für meinen Geschmack kann das jetzt mal wieder tun, wozu es eigentlich geschaffen wurde. Meine verklingende Röchelhustverschnupfung mit Bleiknochensyndrom hat sich strategisch sehr schön in die Jahreszeit eingefügt, wozu ich ihr und dem Rotzgör, das mir seine Bazillen lizenzkostenfrei zur Vermehrung übereignete, herzlich gratuliere. Die Zeit, in der man so schlapp, fett und träge ist wie in keiner sonst und in der sich der Schönwetterspochtler auf die zehn Monate freut, in denen er sich das wieder abtrainieren darf, was binnen sechs Wochen nach Ende der letzten Saison zu drei Vierteln schon wieder heimtückisch die Hosen enger genäht hat.

Ich habe mir erlaubt, der Gerät abzubilden, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen oder auch nur Werbeeinnahmen zu generieren, obwohl die Marke deutlich sichtbar ist und Experten sogar das Modell erkennen. Zu den Lizenzgebühren nämlich fiel mir ein, dass da noch eine ganze Menge geht. Das unentdeckte Land lässt ganz wunderbare Wertschöpfungskellen entstehen, die man jedem geben kann, der sich noch irgendwie öffentlich äußert. Der Plan ist folgender: Wer ein Produkt in Bild oder Ton darstellt oder es eindeutig identifizierbar auch nur erwähnt, hat dafür entweder einen Vertrag mit dem Produzenten i.e. dem Urheber im Sinne des Verwertungsrechtes abzuschließen. Entweder – die Zuckerbrotvariante – er erhält einen Werbevertrag; dann wird die Darstellung oder Erwähnung des Produkts je mit einem gewissen Obolus entgolten.

Marke ist Person, Person ist Marke

Oder eben nicht, dann wird alles gnadenlos abgemahnt und eingeklagt, was das Produkt in unbefugter Weise berührt. Das wäre dann die Peitschenvariante. Diese ist bereits hinlänglich bekannt, ihre Anwendung ist allerdings beschränkt auf das Kopieren von Produkten oder die missbräuchliche Nutzung einer Marke. Wozu diese Beschränkung? Natürlich ist es ein Verbrechen, ein Foto zu zeigen, an dem man keine Rechte hält. Was aber ist mit dem darauf Abgebildeten? Hat der Autohersteller nicht ein Recht auf die Kontrolle darüber, in welchem Zusammenhang seine Erfindungen dargestellt werden? Es ist höchste Zeit, dass lizenzierte Produkte den vollen Schutz der Persönlichkeitsrechte genießen. Es werden diesbezügliche Abwägungen ohnehin meist zugunsten der Wertschöpfung entschieden. Wenn man also endlich Urheber- Patent- und Persönlichkeitsrecht gleichberechtigt nebeneinander stellt, ist Demokratie® und Rechtssicherheit damit nur gedient.

Man muss die Wertschöpfungskette schützen, gerade in solch schweren Zeiten, in denen anderswo das Recht bereits auf breiter Fläche generell in Zweifel gezogen wird, wo Regierungen gestürzt werden, weil sogenanntes “Volk” zum Beispiel glaubt, die Strompreise diktieren zu können. Wie man hört, glauben immer mehr der dort Aufgestachelten, sie hätten gar eine Art Urheberrecht an ihrer Arbeit – so sieht es nämlich aus, das Urheberrecht ohne Verwertungsgesellschaften und rechtsstaatliche® Regelung: Der völlige Zusammenbruch der Wertschöpfung, an dessen Ende Mauer und Stacheldraht stehen. Es geht um nicht weniger als den Erhalt der Zivilisation gegen die kommunistische Umsonstgesellschaft.