Wie eine Zeitung aus dem süddeutschen Raum berichtet, hat die Bundesregierung geplant, die Gesetze zum sogenannten “ESM” und dem sogenannten “Fiskalpakt” an einem einzigen Tag durch Bundestag und Bundesrat zu bringen und dann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorzulegen.

In der Folge hätte sich das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen ggf. gegen den Bundespräsidenten stellen müssen, da es keine Zeit mehr gehabt hätte, diesbezügliche (Eil-)Anträge zu bearbeiten. Die Methode hat Methode: Obwohl nach der Krise 2007-2009 je nach Lesart drei bis fünf Jahre, also bis heute, keinerlei Regulierungen des Treibens von Spekulanten stattgefunden haben, wird suggeriert, im Gesetzgebungsverfahren müssten die Prozesse derart beschleunigt werden, dass die Beteiligten möglichst gar nicht wissen können, worüber sie da entscheiden.

Die Ordnung soll beseitigt werden

Das Bundespräsidialamt hat in der Sache offenbar zunächst undurchsichtig kommuniziert, im Endeffekt hat sich Gauck aber dem Argument des BVerfG gebeugt, keinen Verfassungseklat durch völlig unnötige Hektik zu provozieren. Es ist äußerst fraglich, ob die Sache auch so ausgegangen wäre, hätte sich das Gericht nicht dieser Tage ausdrücklich der Verfahren angenommen, die dazu angelegt sind, die Parlamente zu übertölpeln. Es hat sich ja sogar ausdrücklich zur Illustration seiner Entscheidung auf einen solchen Fall bezogen.

Ich spreche hier seit Jahren von methodischem Verfassungsbruch und habe auch den Begriff “Putsch” schon häufiger in Stellung gebracht. Ein Putsch findet nicht erst statt, wenn bewaffnete Horden ins Regierungsviertel einfallen und dort auf Parlamentarier schießen. Der weiche Putsch der bleiernen Kanzlerin findet mithilfe von Breitseiten verfassungswidriger Gesetze statt.
Es ist nicht zu leugnen, dass der Umgang ihrer Regierungen mit dem Grundgesetz darauf abzielt, diese Ordnung zu beseitigen. Fraglich ist, welche Mittel zur Verfügung stehen, die geeignet sind gegen dieses Unterfangen Abhilfe zu schaffen.