aawastZwei sich bestens ergänzende Meldungen über das Schicksal ehemaliger Lohnempfänger bringt der “Tagesspiegel” heute. Beginnen wir mit einem meiner besten politischen Freunde, dem Schachgenie, Weltretter und Frontmann der sozialdemokratischen Rammstein-Fraktion, Peer Steinbrück. Während seine Partei den Eiertango um die Rentenkürzung67® mit eingesprungenem Müntefering tanzt, spart der Peer strikt dagegen:

“Die Antwort auf den mathematischen Druck der Demografie kann nicht die ersatzlose Suspendierung der Rente mit 67 sein”; Er verwies in diesem Zusammenhang auf Berufsschulangebote für Menschen ab 50 oder 55 Jahren.

Je kürzer die Rente

Die hohe Kunst des Lügenikebana, wie sie sonst kaum einer beherrscht. Vergessen wir den Nonsens des ‘mathematischen Drucks’, der nichts anderes ist als eine Variante neoliberaler Alternativlosigkeit®. Stellen wir uns nur für einen Moment vor, was Berufsschulen für alte Menschen bedeutet: Reife Männer und Frauen behandeln wie Kinder, damit sie freiwillig ihrer Rentenkürzung aufs Armutsniveau zustimmen. Steinbrück weiß, dass auch bestens ausgebildete Kollegen in dem Alter keinen Job mehr bekommen. Der ‘Anreiz’ wird also bewusst auf Schikane gepolt.

Was allerdings zur Hoffnung berechtigt, ist dass der Herr so vehement dazu Stellung bezieht. Wir erinnern uns u.a. an die Lüge von der Mehrwertsteuer, die laut SPD/Steinbrück nie nicht um zwei Prozent erhöht werden dürfe und daher um drei Prozent angehoben wurde. Wenn das einer Logik folgt, könnte Steinbrück also die Rente mit 67 rückgängig machen wollen.
Wann fliegt dem seine Beliebigkeit endlich mal um die Ohren – dieser größten losen Kanone auf dem politischen Deck?” – sagt ausgerechnet Steinbrück über einen Konkurrenten. Zum Schießen, fürwahr.

Legal, illegal, JobCenter

Die Meldung des Tages kommt aber aus dem Berliner Sozialgericht, das die Faxen dicke hat von der Praxis in den JobCentern und deren Übermut, vor Gericht zu ziehen. Zu Tausenden klagen Bürger und bekommen Recht, noch viel öfter aber ziehen die Jobcenter den Schwanz ein und ihre Schikanen zurück. “Einigung” heißt das dann. Man wird sich aber wohl kaum “einigen”, wenn die Jobcenter sich bis zur Klageerhebung an geltendes Recht gehalten haben.

Von den Prozesskosten sind dabei nicht nur die Hartz IV – Empfänger befreit, sondern auch die JobCenter. Das Sozialgericht fordert daher die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für letztere. Alle Welt quakt von “Anreizen” für Arbeitslose, derweil können Menschenhasser in der Bürokratie nach Gusto rechtswidrig handeln ohne jedwede Konsequenzen fürchten zu müssen. Das ist nicht bloß ein obrigkeitsstaatliches Missverhältnis, es ermutigt auch charakterliche Hanswurste, ihre ganz persönlichen Leidenschaften auszuleben. Fragt sich jetzt allerdings, ob das so hingenommen wird oder gar so gewollt ist.