“ist Deutsch”, will die CDU ins Grundgesetz schreiben. Damit wäre die furchtbare Bedrohung abgewendet, daß Gazprom das Grundgesetz kauft und wir alle russisch beten müssen. Dieser Vorschlag ist so dämlich, daß er dringend von einigen ähnlichen Ideen flankiert werden muß, damit sich ein Kommentar lohnt:
“Der Deutsche als Deutscher ist Mensch im Sinne des Artikels 1″.
“Auch für Nichtdeutsche ist Deutsch die Sprache der Bundesrepublik”.
“Die Sprache des Deutschen Volkes ist Deutsch”.
“Gegen jeden, der es unternimmt, die deutsche Sprache (Deutsch) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”.
“Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg in deutscher Sprache (Deutsch) offen”.
“Wer die Freiheit der Meinungsäußerung durch den Gebrauch nicht deutscher Sprache (Deutsch), insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.”
“Das Briefgeheimnis in deutscher Sprache (Deutsch) sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.”
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei und in deutscher Sprache (Deutsch) zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”.

So war’s doch gemeint, oder?