Wer glaubt, die Große Koalition kenne nur soziale Kälte, sieht sich heute eines Besseren belehrt. Sie ist vielmehr die Koalition der Witwen und Waisen, die ein ganz großes Herz hat für trauernde Milliardärserben. Die Witwe von Hoch und Wohl darf nach dem Ableben ihres Gatten die 200-Zimmer-Kaschemme weiterhin ihr Eigen nennen, ohne dafür auch nur einen Cent Erbschaftssteuer zu zahlen. Das wird ihr über den herben Verlust hinweg helfen.
Auch die Kinder müssen nichts an den Fiskus abführen, solange ihre Wohnung nicht größer ist als 200 m². Das wird einige Erben sehr ärgern, ein Triumph für die SPD, die doch so hart gekämpft hat, damit die Reichen sich angemessen am Steueraufkommen beteiligen.
Ganz große Juristerei ist die Lesart des Karlruher Urteils, welches die Reform notwendig machte. Darin hieß es, Immobilien dürften gegenüber anderen Vermögensarten nicht bevorzugt werden. Der Experte für rechtlichen Rock’n Roll, Volker Kauder, meint, dies
entspreche auch dem besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz“.
So soll also ein Verfassungsgebot durch ein anderes ausgehebelt werden. Wenn Frau Trump im Tower bleibt, gehört der Kasten ihr – ohne Abschläge. Das ist doch glasklar “Schutz von Ehe und Familie”.
Auch der Besitz von Produktionsmitteln darf nicht schnöde versteuert werden wie Meiers Familienschmuck. Nein, wer den Betrieb zehn Jahre weiter fährt, zahlt keine Steuern. Könnte man dies noch in Ansätzen verstehen, wird der Steuersatz auf 15% reduziert, wenn mindestens sieben Jahre weiter im Namen der Familie produziert wird. Dies ist ein peinlich deutliches Zeichen dafür, daß es überhaupt nicht um das Wohl der Betriebe geht, sondern darum, ein möglichst frühes möglichst einträgliches Verhökern zu ermöglichen.
Sinnvoll wäre es gewesen, die Steuer sowohl für Kleinbetriebe als auch für Immobilien abhängig zu machen vom Gesamtvolumen der Erbschaft. Niemand soll sein kleines Häuschen verkaufen müssen, um die Steuer entrichten zu können. Es ist auch durchaus diskutabel, einen kleinen Palast behalten zu dürfen, wenn jemand sein ganzes Leben dort zugebracht hat. Allerdings ist es nicht einzusehen, daß aus einem möglicherweise gigantischen Restvermögen nichts für die Erbschaftssteuer auf das Millionen-Anwesen herangezogen werden darf. Dieses “Gesetz” ist ein weiterer Akt der Umverteilung. So weit, so ungerecht.
Während man also einen feinen Sinn hat für Geldadel, der nicht aus seinem Haus vetrieben werden darf, zieht man andernorts jeden Cent einer Erbschaft heran, damit nicht jemand auf die Idee kommt, sich einmal im Leben einen schönen Tag zu machen. Wenn ein HartzIV-Empfänger erbt, gilt das Erbe als Einkommen. Bis es aufgebraucht ist, werden die Leistungen eingestellt.
Ich frage mich, wer angesichts solcher Gesetze noch die FDP braucht. Besser können es die Besserverdienenden mit ihr auch nicht haben.