Der Traum aller Abgemahnten ist gestern im Streit um einen Hocker wahr geworden [ WDR ]. Es ging um den sogenannten “B9″ von Marcel Breuer. Die Firma Tecta wähnte sich im Recht, das Möbel exklusiv produzieren zu dürfen. Daher verklagte Tecta u.a. die Firma Knoll, die ebenfalls “B9″ baut. Der Schuß ging gehörig nach hinten los: Knoll konnte nämlich einen Vertrag mit dem Designer selbst vorweisen, der älter ist als der zwischen dessen Witwe und Tecta geschlossene. Revision gegen das Urteil ist übrigens nicht möglich. Tecta, die sämtliche Gewinne der letzten Jahre an Knoll abführen müßten (siehe hier), wollen es jetzt mit der Berufung versuchen. Die Aussichten dürften eher mager sein.
Vielleicht ist das ein guter Tip für die Betreiber von Webauftritten: Schaut doch mal, ob sich nicht irgendwo ein alter Knebelvertrag aus dem Mittelalter findet, mit dem sich die fleißigsten Abmahner reinlegen lassen! Den Spaß hätten wir doch gern öfter.