Ich frage mich gelegentlich, ob man sich in bestimmten Abteilungen deutscher Innenministerien und Sicherheitsbehörden mit “Heil Hitler” begrüßt. Die Affinität der Dienste zu kriminellen Nazis ist groß. Gerade wird wieder ein ominöser Fall bekannt, in dem sich ein V-Mann als Nazischläger hervorgetan hat und sich jetzt beschwert, seine Verurteilung sei ungerecht. Schon wieder ist fraglich, ob Aussagen verwertet und Urteile gesprochen werden können. Während noch kein Fall bekannt wurde, in dem ein Verbrechen verhindert werden konnte oder in dem ein V-Mann ein unschuldiges Opfer beschützt hätte, schützt allein die Anwesenheit der V-Leute die rechten Organisationen vor Verboten und Verurteilungen. Die Maulwürfe werden sogar selbst zu Straftätern. Oder aber es werden Kriminelle als Informanten abgeschöpft und erhalten dafür einen gewissen Schutz vor der Verfolgung ihrer Straftaten – und der ihrer Kumpane. Daß die NPD nur noch existiert, weil V-Leute an vorderster Front braune Hetzparolen verbreiten, ist ja seit langem bekannt. Und wie war jetzt noch das Argument dafür, daß Nazis weiterhin durch Undercover-Nazis geschützt werden? Wie muß ich mir das überhaupt vorstellen, wenn staatlich geförderte Glatzen zum Niggerklatschen auflaufen? Und warum ist nicht allein diese Vorgehensweise schon strafbar?
Man nähert sich der Beantwortung dieser Frage vermutlich am besten, wenn man das Kernproblem formuliert: Wie überzeugend dämlich muß jemand sein, der für den Verfassungsschutz jahrelang unter Glatzen lebt? Und: Muß jemand, der glaubt, derart die Verfassung schützen zu können, nicht noch blöder sein als die hohlste Nuß in Bomberjakce?