Daß der Eilantrag bezüglich “Vorratsdatenspeicherung” vom BVerfG eine weitere Klatsche für Schäubles wilde Bande ist, freut mich. Andererseits wird das Spektrum überwachungswürdiger Straftaten zwar eingeschränkt, aber die Liste ist noch verdammt lang. Wenn ich das recht verstehe, dürfen für alle diese Delikte prinzipiell die gespeicherten Verbindungsdaten genutzt werden. Die Einschränkung der Nutzung der Daten hängt überdies in der Praxis von der Praxis ab. Da und soweit kein generelles Verbot der Speicherung der Daten ausgesprochen wird, ist Übles zu erwarten. Denn die Atmosphäre bei den Sicherheitsorganen ist geprägt durch ein deutliches Ungleichgewicht: “Im Zweifel für die Überwachung” ist das Motto. Und das Nähere bei den Ermittlungen vor Ort regelt leider kein Verfassungsgericht mehr.