Das Bundesverfassungsgericht hat das Schlimmste verhindert. Dem Durchmarsch in den Überwachungsstaat ohne Rücksicht auf Verluste haben die Richter eindeutig eine Abfuhr erteilt. Es hat die Fälle, in denen die “Online-Durchsuchung” stattfinden darf, auf solche beschränkt, in denen “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen“. Dieser Satz ist nicht frei interpretierbar, die Anwendungsbereiche sind konkretisiert:
“Überragend wichtig sind zunächst Leib, Leben und Freiheit der Person. Ferner sind überragend wichtig solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Hierzu zählt etwa auch die Funktionsfähigkeit wesentlicher Teile existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen.”
Und auch der laxe Umgang mit dem Richtervorbehalt, den Schäuble und die Seinen gern pflegen, dürfte mit dem Urteil passé sein:
“Zudem muss das Gesetz, das zu einem derartigen Eingriff ermächtigt, den Grundrechtsschutz für den Betroffenen auch durch geeignete Verfahrensvorkehrungen sichern.
[...]Der Gesetzgeber hat insoweit die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren
[...]Selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutsbeeinträchtigung kann auf das Erfordernis einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden”
Der Teufel steckt hierbei natürlich noch im Detail. Denn was “Ausgewogenheit” in Einzelfall bedeutet, muß sich noch erweisen. Wer es für angemessen hält, ein Gesetz wie das “Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen” zu verabschieden, der hat die Waagschale vermutlich schon festgeschraubt. Man kann ja immer nur im Nachhinein feststellen, ob ein Eingriff in die Grundrechte als gerechtfertigt gelten darf. Im NRW-Gesetz waren dabei Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht vorgesehen, d.h. manche Betroffene wären gar nicht von der Überwachung in Kenntnis gesetzt worden. Ob und inwieweit diese Ausnahmen grundsätzlich zulässig sind, erschließt sich mir aus der schnellen Lektüre noch nicht, auch, weil die entsprechenden Eingaben der Beschwerdeführer bemäkelt wurden. Aber auch dazu wird die Forderung nach Ausgewogenheit deutlich.
Keineswegs, und das ist das Deutlichste und Wichtigste am Urteil, kann die Online-Durchsuchung als Standardmittel bei Ermittlungen eingesetzt werden. Hier sind die Hürden im Gegenteil extrem hoch:
“Ein derartiger Eingriff darf nur vorgesehen werden, wenn die Eingriffsermächtigung ihn davon abhängig macht, dass tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen. Überragend wichtig sind zunächst Leib, Leben und Freiheit der Person. Ferner sind überragend wichtig solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Hierzu zählt etwa auch die Funktionsfähigkeit wesentlicher Teile existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen“.
HIer sind also sehr konkrete Verbrechen drastischen Ausmaßes gemeint, also keine Molotowcocktails, die gegen leere Autos geschleudert werden und schon gar nicht Urheberechtsverletzungen oder sonstige Bagatellen.
Und icht einmal der böse Glaube reicht aus im Sinne von: “Mich juckt’s im Rücken, ich glaube al-Qaida greift an”:
“Das Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen.”
Das heißt, daß die Ermittlungsbehörden klar sagen müssen: “Wer, was, wie…” und erkennbar sein muß, daß der Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist, weil jemand sich konkret auf dem Wege zu Mord und Totschlag befindet.
Nun wird man sehen müssen, was aus dem Bundestrojaner wird. Eine Maßnahme, die technisch kaum umsetzbar, leicht zu entlarven und vermutlich äußerst ineffektiv ist, taugt zur Gefahrenabwehr nicht. Da sie es nicht ohne großen Aufwand einsetzen dürfen, wird es den Behörden wohl eher lästig sein, zu diesem Mittel zu greifen.
Allerdings ist dieses Urteil nur ein kleiner Sieg. Es gibt da noch viele, sehr unappetitliche Überwachunsgmaßnahmen, von denen noch kaum jemand spricht.
Februar 28th, 2008 at 08:08
“Online-Durchsuchung” stattfinden darf, auf solche beschränkt, in denen “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen“. Dieser Satz ist nicht frei interpretierbar …
Nö gar nicht. Wenn du unsere Kanzlerin oder gar ihren Innenminister kritisieren könntest, weil du eine Tastatur bedienen kannst, was du vorsätzlich in einem Tastaturterrorcamp gelernt hast,dann besteht die konkrete Gefahr, das du das überragend wichtige Rechtsgut der Kritikfreiheit unserer Bundeskanzlerin und unseres gottgleichen Innenministers verletzt, was natürlich sofort die Onlinedurchsuchung rechtfertigt.
Noch Fragen?
Du meinst du kannst klagen?
Sicher erst wirst du durchsucht, dabei werden Zufallsfunde gemacht, die zu deiner Bestrafung führen, während der Ermittlungsrichter prüft was die Ermittler sehen dürfen oder nicht. Selbst wenn der Ermittlungsrichter entscheidet, das sie nichts sehen dürfen, haben sie doch alles gesehen. Das ist wie damals mit Tante Margot unter der Dusche. Du durftest sie nicht sehen, aber du hast sie gesehen und noch wochenlang von ihr geträumt. Nur die träumen nicht, die lassen verurteilen.
Während du also horrende Geldstrafen oder gar Knast an der Backe hast, kannst du gegen die Herkunft der Beweise gegen dich klagen. Das dauert dann so durch die Instanzen. Dein Geld ist weg, deine Familie ist weg, deine berufliche Zukunft hat sich erledigt. Kurz um dein Leben ist im Arsch. Aber du bekommst am Schluss recht. Dieses letzte Urteil weist dir dann 371 Euro für den Verlust deines Lebens an Schadens- und Kostenersatz zu. Damit kannst du dir einen netten Strick kaufen und eine satte Überdosis verpassen.
Noch Fragen?
Natürlich wird es nicht so schlimm kommen. Wahrscheinlich wird Frau Zypries den Instanzenweg verkürzen. Das macht deine Niederlage dann billiger für dich. Das Ergebnis bleibt das gleiche.
Gesetze funktionieren nur in einer Demokratie. Wenn du in Deutschland eine Demokratie haben willst, dann musst du die Diktatur der Parteien und ihrer neoliberalen und wirtschaftsfaschistischen Auftraggeber zerschlagen und mit direkt gewählten Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis leben müssen, neu anfange. Das ist ein harter und langer Weg. Einfacher ist es das Denken einzustellen und sich zu unterwerfen.
Februar 28th, 2008 at 10:53
Auch das von dir beschriebene Procedere ist seit gestern schwieriger geworden. Finde ich durchaus begrüßenswert, aber ich bin wohl (wie immer ) zu bescheiden.