Heribert Prantl weist auf den schalen Beigeschmack hin, den die Freiheitsstrafe gegen Klaus Volkert, den früheren Betriebsratschef von VW, hinterläßt. Alle Manager sind auf freiem Fuß, der Vertreter der Arbeitnehmerschaft geht in den Knast. Das ist für die Jurisprudenz doppelt peinlich. Da wird einer gekauft, um abzunicken, was die Geldgeber treiben. Und weil er angeblich den Vorteil davon hat, weil er ja das Geld nimmt, soll es schlimmer sein als das, was die Bestecher tun. Bestechend ist solche Logik selbst.
Es zeigt aber auch, daß “persönliche Verantwortung” im Gerichtsverfahren jemandem zugeschoben wird, ohne daß auch nur im geringsten die Machtverhältnisse berücksichtigt werden. Korrumpiert wird der Arbeitnehmer nämlich nicht erst durch das Geld, sondern zuerst durch den scheinbaren Aufstieg in die Riege derer, die etwas zu sagen haben. Da wird eine Akzeptanz geheuchelt, die das Management und seine zynischen Vertreter nie haben. Volkert glaubte, er sei angekommen und gehöre dazu. Allein das war schon ein vollendeter Akt gelungener Korruption. Von denselben Edelnutten umschwärmt zu werden, wie die Herren von ganz oben, dürfte viel effizienter gewesen sein, als ihm die eine oder andere Million zuzuschanzen. Letzteres folgt nur dem Gang der Dinge. Volkert juristisch dafür verantwortlich zu machen, daß er den Vorteil in Form von Geld nahm, zeigt, daß die Richter schon verinnerlicht haben, wer die Macht hat, ohne daß sie nach der Legitimation fragen. Die Manager haben das Geld ja “verdient“. Wenn Volkert davon etwas annimmt, bereichert er sich. Als derjenige, der halb gezogen wurde, halb hinsank, hat er sich wohl auch vorab keine Gedanken darüber gemacht, was ihn das vor Gericht kosten könnte.
Das sind keine “gefährliche(n) Entwicklungen“, wie Prantl meint. Das ist ein handfester Skandal.