Zum Zumwinkel, fast zum Lachen und zum BND
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15. Feb 2008 2:18
Wie SpOn meint, hat der BND “den entscheidenden Hinweis” auf Zumwinkels Steuerhinterziehung geliefert. Der BND? Hat der sonst nichts zu tun? Ist das seine Aufgabe?
In § 1 (2) des BNDG (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst) heißt es:
“Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus.”
Ist die Affäre also von “außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung” ? Ist da draußen vielleicht wer, der Mindestlöhne im Postgewerbe zum Anlaß nehmen könnte, die BRD anzugreifen? Ist Liechtenstein ein Schurkenstaat? Wohl kaum. Aber wenn das Managerschwein Steuern hinterzieht, fragt ja keiner, oder? Was deutsche Geheimdienste sich inzwischen auf allen Ebenen rausnehmen, ist atemberaubend. Man ist einmal mehr geneigt, die Koffer zu packen. Daß ein Topmanager versucht, seine nicht wirklich “verdienten” Millionen vor der Besteuerung zu retten, ist widerlich. Aber auch Zumwinkel hat das gottverdammte Recht, nicht von Geheimdiensten ausspioniert zu werden.
“Der Bundesnachrichtendienst darf die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen, [...] über Vorgänge im Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, wenn sie nur auf diese Weise zu erlangen sind und für ihre Erhebung keine andere Behörde zuständig ist.
Das heißt nach meinem Rechtsempfinden auch glasklar, daß zufällig (wenn es denn zufällig wäre) gewonnene Erkenntnisse nicht unter der Hand jeder beliebigen Behörde zugeschanzt werden dürfen.
Offenbar hat sich aber inzwischen in allen Behörden, die mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betreut sind, die Mentalität breit gemacht, daß sie für alles zuständig sind. Sie kennen keine Grenzen, kein Tabu und keine Bedenken. Was diese Leute zutiefst verinnerlicht haben, läßt eine rechtssaatliche Grundhaltung nicht mehr erkennen.
Dazu paßt auch das öffentliche Selbstbild: Sei es Tarnung oder echte Naivität – wie der BND sich repräsentiert, ist erschütternd dumm und wäre zum Lachen, hätte es nicht absehbar furchtare Konsequenzen:
Auf seiner Website befindet es der Geheimdienst für zwei der acht wichtigsten Fragen, darüber aufzuklären,
- wie man “ein Autogramm des Präsidenten” erhält und
-”wie man Geschenkartikel des BND erwerben” kann.
Gute Nacht, Deutschland!
Februar 15th, 2008 at 10:50
wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat sich jemand beim BND gemeldet und gesagt “ich habe hinweise, das person x steuern hinterzieht”. worauf der BND gesagt hat “dafür sind wir nicht zuständig, aber melden sie sich doch bei der steuerfahndung in y, die werden sich freuen”.
da sehe ich ehrlich gesagt nichts schlimmes dran, wenn es denn wirklich so gewesen ist. weshalb die medien allerdings überall melden, das der entscheidende hinweis vom BND gekommen ist, erklärt sich mir mal wieder nicht. ist aber auch nicht überraschend, schlagzeilen mit dem geheimdienst drin verkaufen sich einfach besser.
Februar 15th, 2008 at 10:50
wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat sich jemand beim BND gemeldet und gesagt “ich habe hinweise, das person x steuern hinterzieht”. worauf der BND gesagt hat “dafür sind wir nicht zuständig, aber melden sie sich doch bei der steuerfahndung in y, die werden sich freuen”.
da sehe ich ehrlich gesagt nichts schlimmes dran, wenn es denn wirklich so gewesen ist. weshalb die medien allerdings überall melden, das der entscheidende hinweis vom BND gekommen ist, erklärt sich mir mal wieder nicht. ist aber auch nicht überraschend, schlagzeilen mit dem geheimdienst drin verkaufen sich einfach besser.
Februar 15th, 2008 at 12:03
Die SZ zitiert einen BND-Mitarbeiter:
“Sollen wir jemand abweisen, der Unterlagen über mögliche Gesetzesverstöße hat?“ fragt ein hochrangiger Geheimdienstmann. Der BND habe weder in Liechtenstein ermittelt, noch andere Aktivitäten entwickelt. Bote eben nur.”
Das hört sich schon anders an, von daher hast du recht. Ich habe so etwas auch bereits befürchtet. Damit hat der Q-Journalismus wieder den schwarzen Peter. Diese unerträgliche Koketterie mit Erscheinungen des Schnüffelstaats ist nicht besser als der offene Applaus für den Rechtsbruch. Ist das die Aufgabe eines Nachrichtenmagazins? Diese Leichtigkeit, mit der da hantiert wird, ganz passend zu den Autogrammwünschen, macht den (mutmaßlichen) behördlichen Rechtsbruch zum Unterhaltungsprogramm.
Februar 15th, 2008 at 12:03
Die SZ zitiert einen BND-Mitarbeiter:
“Sollen wir jemand abweisen, der Unterlagen über mögliche Gesetzesverstöße hat?“ fragt ein hochrangiger Geheimdienstmann. Der BND habe weder in Liechtenstein ermittelt, noch andere Aktivitäten entwickelt. Bote eben nur.”
Das hört sich schon anders an, von daher hast du recht. Ich habe so etwas auch bereits befürchtet. Damit hat der Q-Journalismus wieder den schwarzen Peter. Diese unerträgliche Koketterie mit Erscheinungen des Schnüffelstaats ist nicht besser als der offene Applaus für den Rechtsbruch. Ist das die Aufgabe eines Nachrichtenmagazins? Diese Leichtigkeit, mit der da hantiert wird, ganz passend zu den Autogrammwünschen, macht den (mutmaßlichen) behördlichen Rechtsbruch zum Unterhaltungsprogramm.
Februar 15th, 2008 at 14:32
Ich will ja nicht beckmesserisch sein, aber soweit es die Anzeigepflicht von Behörden beim Verdacht auf eine Steuerstraftat angeht, gilt auch hier das alte Bonmot von Harry Westermann:”Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis.” In diesem Fall: § 116 Abs. 1 AO.
Im übrigen hat Heribert Prantl in der SZ einen ganz lesenswerten Kommentar zur Sache geschrieben: hier.
Beste Grüße!
Februar 15th, 2008 at 14:32
Ich will ja nicht beckmesserisch sein, aber soweit es die Anzeigepflicht von Behörden beim Verdacht auf eine Steuerstraftat angeht, gilt auch hier das alte Bonmot von Harry Westermann:”Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis.” In diesem Fall: § 116 Abs. 1 AO.
Im übrigen hat Heribert Prantl in der SZ einen ganz lesenswerten Kommentar zur Sache geschrieben: hier.
Beste Grüße!
Februar 15th, 2008 at 18:43
Ich will ja nicht kleinkariert wirken, aber es ging um die Frage, ob der BND in der Sache ermittelt hat bzw. Ermittlungen angestellt hat, in deren Rahmen Erkenntnisse gewonnen wurden, die den Gegenstand der Ermittlung nicht betreffen. Wenn Du also der Ansicht bist, daß für Geheimdienste die Mitteilungspflicht uneingeschränkt gilt, können wir die Trennung von Geheimdienst und Polizei auch eindampfen. In bezug auf die Geheimdienste ist die Lage mehr als kritisch: Schäuble möchte gern eine Geheimpolizei, und die Kompetenzen der Dienste sind über je eigene Gesetze geregelt, deren Tragweite oft nicht recht geklärt zu sein scheint, daher brauchen wir ja auch einen “Geheimdienstkoordinator”, der zwischen BND, MAD und BfV für Chaos sorgt (während das BKA zum Superdienst ausgebaut wird). Ich sprach deshalb auch ausdrücklich von meinem “Rechtsempfinden”. Das darf getrost so gelesen werden, daß, sollte geltendes Recht solche Vorgänge decken, es eben zu ändern wäre.
Für mich ist aber die Erkenntnis interessanter, daß der SpOn-Artikel offenbar mit einer falschen Behauptung aufmacht, da der Hinweis ja offiziell gar nicht vom BND kam.
Februar 15th, 2008 at 18:43
Ich will ja nicht kleinkariert wirken, aber es ging um die Frage, ob der BND in der Sache ermittelt hat bzw. Ermittlungen angestellt hat, in deren Rahmen Erkenntnisse gewonnen wurden, die den Gegenstand der Ermittlung nicht betreffen. Wenn Du also der Ansicht bist, daß für Geheimdienste die Mitteilungspflicht uneingeschränkt gilt, können wir die Trennung von Geheimdienst und Polizei auch eindampfen. In bezug auf die Geheimdienste ist die Lage mehr als kritisch: Schäuble möchte gern eine Geheimpolizei, und die Kompetenzen der Dienste sind über je eigene Gesetze geregelt, deren Tragweite oft nicht recht geklärt zu sein scheint, daher brauchen wir ja auch einen “Geheimdienstkoordinator”, der zwischen BND, MAD und BfV für Chaos sorgt (während das BKA zum Superdienst ausgebaut wird). Ich sprach deshalb auch ausdrücklich von meinem “Rechtsempfinden”. Das darf getrost so gelesen werden, daß, sollte geltendes Recht solche Vorgänge decken, es eben zu ändern wäre.
Für mich ist aber die Erkenntnis interessanter, daß der SpOn-Artikel offenbar mit einer falschen Behauptung aufmacht, da der Hinweis ja offiziell gar nicht vom BND kam.
Februar 15th, 2008 at 21:12
Ok. Wenn der BND hier tatsächlich aus eigener Initiative Ermittlungen in Sachen Steuerstraftaten angestellt haben sollte (was ich nun doch bezweifeln möchte), so sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit Sicherheit als rechtswidrig gewonnene Beweismittel zu qualifizieren. Da wir aber hier (was das angeht) leider nicht in den USA leben, heißt das nicht automatisch, dass sie vor Gericht auch nicht verwertbar wären. Während dort die “fruits of the poisonous tree”-Theorie jede weitere Verwertung verbietet, gilt bei uns nach wie vor, dass in solchen Fällen zwischen öffentlichem Strafanspruch und den schutzwürdigen Interessen des Angeklagten (insb. Grundrechten) abgewogen werden muss. Wie diese Abwägung in der Regel ausfällt, kann man sich denken. Dieser Staat versteht wahrlich keinen Spaß, wenn es um seine (vermeintlichen oder tatsächlichen) Steuer- bzw. Abgabenansprüche geht. Das führt denn auch auf der Rechtsfolgenseite zu einem arg schiefen Bild, bei dem der Steuersünder nicht selten mit Freiheitsstrafe, der prügelnde Durschnittsbrutalo mit Geld- bzw. Bewährungsstrafe davonkommt. Eine eigentümliche Rechtsgüterhierarchie, die da seitens des Gesetzgebers und der Rechtsprechung über Jahrzehnte Platz gegriffen hat, aber das nur am Rande.
Dass der sog. Trennungsgrundsatz in der Praxis schon lange nicht mehr viel gilt – ist uns seit Reinhard Müllers offenherzigen FAZ-Artikeln ebenfalls geläufig. Und es bräuchte schon das BVerfG, um hier noch einmal einen Deich einzuziehen. Der Dammbruch ist schon da, die Trennung längst “eingedampft”. Auf die Hilfe des Bundestages brauchen wir in dieser Angelegenheit jedenfalls nicht zu setzen.
Und dass SpOn gerne mit reißerischen Titeln aufmacht… Was mich wundert, ist, dass Du den Käse dort überhaupt noch liest. Sicher, der SPIEGEL war mal so etwas wie das publizistische demokratische Gewissen der Republik. Aber seit Aust den Laden übernommen, spätestens seit Augstein tot ist, kann davon doch keine Rede mehr sein. Und so, wie die Personalentscheidungen jetzt gefallen sind, dürfte sich daran künftig auch nichts ändern. Lediglich beim Layout erwarte ich eine noch buntere Illustrierte. Und das wird SpOn beweisen: dass “bunt” eben doch einen Komparativ hat!
Februar 15th, 2008 at 21:12
Ok. Wenn der BND hier tatsächlich aus eigener Initiative Ermittlungen in Sachen Steuerstraftaten angestellt haben sollte (was ich nun doch bezweifeln möchte), so sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit Sicherheit als rechtswidrig gewonnene Beweismittel zu qualifizieren. Da wir aber hier (was das angeht) leider nicht in den USA leben, heißt das nicht automatisch, dass sie vor Gericht auch nicht verwertbar wären. Während dort die “fruits of the poisonous tree”-Theorie jede weitere Verwertung verbietet, gilt bei uns nach wie vor, dass in solchen Fällen zwischen öffentlichem Strafanspruch und den schutzwürdigen Interessen des Angeklagten (insb. Grundrechten) abgewogen werden muss. Wie diese Abwägung in der Regel ausfällt, kann man sich denken. Dieser Staat versteht wahrlich keinen Spaß, wenn es um seine (vermeintlichen oder tatsächlichen) Steuer- bzw. Abgabenansprüche geht. Das führt denn auch auf der Rechtsfolgenseite zu einem arg schiefen Bild, bei dem der Steuersünder nicht selten mit Freiheitsstrafe, der prügelnde Durschnittsbrutalo mit Geld- bzw. Bewährungsstrafe davonkommt. Eine eigentümliche Rechtsgüterhierarchie, die da seitens des Gesetzgebers und der Rechtsprechung über Jahrzehnte Platz gegriffen hat, aber das nur am Rande.
Dass der sog. Trennungsgrundsatz in der Praxis schon lange nicht mehr viel gilt – ist uns seit Reinhard Müllers offenherzigen FAZ-Artikeln ebenfalls geläufig. Und es bräuchte schon das BVerfG, um hier noch einmal einen Deich einzuziehen. Der Dammbruch ist schon da, die Trennung längst “eingedampft”. Auf die Hilfe des Bundestages brauchen wir in dieser Angelegenheit jedenfalls nicht zu setzen.
Und dass SpOn gerne mit reißerischen Titeln aufmacht… Was mich wundert, ist, dass Du den Käse dort überhaupt noch liest. Sicher, der SPIEGEL war mal so etwas wie das publizistische demokratische Gewissen der Republik. Aber seit Aust den Laden übernommen, spätestens seit Augstein tot ist, kann davon doch keine Rede mehr sein. Und so, wie die Personalentscheidungen jetzt gefallen sind, dürfte sich daran künftig auch nichts ändern. Lediglich beim Layout erwarte ich eine noch buntere Illustrierte. Und das wird SpOn beweisen: dass “bunt” eben doch einen Komparativ hat!
Februar 15th, 2008 at 23:21
Daß ich den Käse noch lese, wundert mich auch oft. Aber SpOn ist nun mal der journalistische Onlineauftritt in Deutschland. Ich hatte auch gewisse Hoffnungen, nachdem Aust geschaßt wurde. Wie es scheint, wird es keinen Deut besser. Das gilt leider auch für die meisten anderen Erzeugnisse des Journalismus.
Mal sehen, wie lange ich noch durchhalte, ;-) aber Feynsinn ist ja so etwas wie der tägliche Kommentar zum Käse.
Februar 15th, 2008 at 23:21
Daß ich den Käse noch lese, wundert mich auch oft. Aber SpOn ist nun mal der journalistische Onlineauftritt in Deutschland. Ich hatte auch gewisse Hoffnungen, nachdem Aust geschaßt wurde. Wie es scheint, wird es keinen Deut besser. Das gilt leider auch für die meisten anderen Erzeugnisse des Journalismus.
Mal sehen, wie lange ich noch durchhalte, ;-) aber Feynsinn ist ja so etwas wie der tägliche Kommentar zum Käse.
Februar 16th, 2008 at 13:43
Die Geschichte geht weiter: wie das lawblog (das sich dabei wiederum auf SpOn stützt) berichtet, soll der BND 5 Mio. Euro bezahlt haben, um an die Bankdaten aus Liechtenstein zu kommen. Steinbrück soll persönlich in die entsprechenden Transaktionen “eingeweiht” gewesen sein (ist klar, dass sich die Beamten, denen die rechtststaatliche Qualtität ihres Vorgehens zumindest zweifelhaft erscheinen musste, sich nach oben absichern wollten).
Sollten die daraus erlangten Informationen Grundlage der Ermittlungen gegen Zumwinkel & Co. geworden sein, dürfen sich die Beschuldigten m.E. nun ganz unverhofft doch noch Hoffnungen machen, unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Zwar nicht, was die bundesdeutsche Justiz angeht, soweit reicht mein Vertrauen denn doch nicht, aber spätestens beim EuGH wird diese Form der Beweisgewinnung und -verwertung gestoppt werden. Und dann? Ein Rücktritt der Verantwortlichen (falls diese dann überhaupt noch im Amt sind) ist unwahrscheinlich. Was also bliebe? Wohl nur die Gewißheit, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat ein weiteres Mal hat Federn lassen müssen und die nachhaltige Konstituierung eines Generalverdachts im allgemeinen Bewußtsein gegen “die da oben”. Die Kampagne gegen “Leistungsträger” hat jedenfalls jetzt schon ihr Ziel nicht verfehlt. Sie wird nur dazu führen, dass sich die Gutausgebildeten in noch höherem Maße von diesem Land verabschieden werden, als sie es ohnehin schon tun. Für Deutschland bleibt dann der wahre Sozialismus: alle sind gleich arm – bis auf die, die “oben” sind, natürlich. Es wird also alles beim alten bleiben – nur eben in verschärfter Form.
Februar 16th, 2008 at 13:43
Die Geschichte geht weiter: wie das lawblog (das sich dabei wiederum auf SpOn stützt) berichtet, soll der BND 5 Mio. Euro bezahlt haben, um an die Bankdaten aus Liechtenstein zu kommen. Steinbrück soll persönlich in die entsprechenden Transaktionen “eingeweiht” gewesen sein (ist klar, dass sich die Beamten, denen die rechtststaatliche Qualtität ihres Vorgehens zumindest zweifelhaft erscheinen musste, sich nach oben absichern wollten).
Sollten die daraus erlangten Informationen Grundlage der Ermittlungen gegen Zumwinkel & Co. geworden sein, dürfen sich die Beschuldigten m.E. nun ganz unverhofft doch noch Hoffnungen machen, unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Zwar nicht, was die bundesdeutsche Justiz angeht, soweit reicht mein Vertrauen denn doch nicht, aber spätestens beim EuGH wird diese Form der Beweisgewinnung und -verwertung gestoppt werden. Und dann? Ein Rücktritt der Verantwortlichen (falls diese dann überhaupt noch im Amt sind) ist unwahrscheinlich. Was also bliebe? Wohl nur die Gewißheit, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat ein weiteres Mal hat Federn lassen müssen und die nachhaltige Konstituierung eines Generalverdachts im allgemeinen Bewußtsein gegen “die da oben”. Die Kampagne gegen “Leistungsträger” hat jedenfalls jetzt schon ihr Ziel nicht verfehlt. Sie wird nur dazu führen, dass sich die Gutausgebildeten in noch höherem Maße von diesem Land verabschieden werden, als sie es ohnehin schon tun. Für Deutschland bleibt dann der wahre Sozialismus: alle sind gleich arm – bis auf die, die “oben” sind, natürlich. Es wird also alles beim alten bleiben – nur eben in verschärfter Form.
Februar 16th, 2008 at 20:45
Es wird nicht gerade übersichtlicher, wie die Informationen an die Steuerfahndung gekommen sind. Wie es heißt, habe der BND den Deal bezahlt und die Steuerfahndung die Daten ausgewertet. Daß Millionen geflossen sind, ist ebenfalls ein Hinweis auf merkwürdige Ermittlungsmethoden. Alles in allem zeigt sich genau die gruselige Sorglosigkeit bei Ermittlungen, von denen ich sprach. Da macht scheinbar jeder, was er will – Gedanken zur Rechtmäßigkeit scheinen nicht dazu zu gehören.
Die Sorge bezüglich der Gutausgebildeten teile ich nicht, Im Gegenteil bin ich davon überzeugt, daß die Kaste der Profiteure innovatives Denken und sorgfältiges Arbeiten verhindert. Die “da oben” sind keine “Leistungsträger”, sie behaupten es lediglich, um ihrer Gier eine schale Legitimation zu verleihen.
Februar 16th, 2008 at 20:45
Es wird nicht gerade übersichtlicher, wie die Informationen an die Steuerfahndung gekommen sind. Wie es heißt, habe der BND den Deal bezahlt und die Steuerfahndung die Daten ausgewertet. Daß Millionen geflossen sind, ist ebenfalls ein Hinweis auf merkwürdige Ermittlungsmethoden. Alles in allem zeigt sich genau die gruselige Sorglosigkeit bei Ermittlungen, von denen ich sprach. Da macht scheinbar jeder, was er will – Gedanken zur Rechtmäßigkeit scheinen nicht dazu zu gehören.
Die Sorge bezüglich der Gutausgebildeten teile ich nicht, Im Gegenteil bin ich davon überzeugt, daß die Kaste der Profiteure innovatives Denken und sorgfältiges Arbeiten verhindert. Die “da oben” sind keine “Leistungsträger”, sie behaupten es lediglich, um ihrer Gier eine schale Legitimation zu verleihen.
Februar 17th, 2008 at 16:28
Ich nenne diese “Leistungsträger” seit gestern: Die wahren Asozialen.
Februar 17th, 2008 at 16:28
Ich nenne diese “Leistungsträger” seit gestern: Die wahren Asozialen.
Februar 17th, 2008 at 22:40
Jeden Tag gibt es neue Details, und inzwischen geht meine Vermutung in eine neue Richtung. Der BND wäre nämlich zuständig, wenn gegen organisierte Kriminalität im Ausland ermittelt werden soll. Wenn aber nun jemand mit einer DVD daherkommt und behauptet, er hätte da prima geklaute Bankdaten, ist das keine solche Ermittlung. Könnte es wohl sein, daß schon lange bekannt war, wer da in Liechtenstein systematisch sein Geld vor der Steuer versteckt? Welche Rolle spielt dabei Liechtenstein selbst? Das Deponieren von Geld dort ist ja legal. Die entscheidende Frage ist die, wer unter welchen Umständen entschieden hat, plötzlich zu ermitteln, was schon bekannt gewesen sein dürfte. Das alles sieht sehr nach dem Gegenteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens aus.
Februar 17th, 2008 at 22:40
Jeden Tag gibt es neue Details, und inzwischen geht meine Vermutung in eine neue Richtung. Der BND wäre nämlich zuständig, wenn gegen organisierte Kriminalität im Ausland ermittelt werden soll. Wenn aber nun jemand mit einer DVD daherkommt und behauptet, er hätte da prima geklaute Bankdaten, ist das keine solche Ermittlung. Könnte es wohl sein, daß schon lange bekannt war, wer da in Liechtenstein systematisch sein Geld vor der Steuer versteckt? Welche Rolle spielt dabei Liechtenstein selbst? Das Deponieren von Geld dort ist ja legal. Die entscheidende Frage ist die, wer unter welchen Umständen entschieden hat, plötzlich zu ermitteln, was schon bekannt gewesen sein dürfte. Das alles sieht sehr nach dem Gegenteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens aus.
Februar 18th, 2008 at 15:10
Ja, es ist ein Geholper. Ziemlich nachgeschoben wirkt auf mich jedenfalls die Begründung, der BND sei hier in Sachen “Geldwäsche”, § 261 StGB, “tätig” geworden. Nun, zuständig wäre er schon dafür, aber nur zum Erstellen eines sog. Lagebildes, die organisierte “geldwaschende” Kriminalität betreffend. Nicht zum Führen eigener Ermittlungen. Und ob das von Zumwinkel gewählte “Steuersparmodell” (Gründung von Stiftungen in Liechtenstein) überhaupt Katalogtat iSv. § 261 Abs. 1 Nr. 4 b) ist, möchte ich stark bezweifeln. Denn das Gesetz fordert dort die gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung der Steuerhinterziehung. Gedacht war dabei primär an den Fall ständiger Einkünfte aus illegalen Quellen (etwa den laufenden Einkünften des Drogendealers aus Drogengeschäften), die, unter Verschleierung ihrer Herkunft, in den legalen Geldverkehr eingeschleust werden. Zumwinkel hat, soweit bekannt, den (einmaligen!) Erlös aus dem Verkauf einer Erbschaft nach Liechtenstein transferiert. Das liegt nun doch etwas anders…
Februar 18th, 2008 at 15:10
Ja, es ist ein Geholper. Ziemlich nachgeschoben wirkt auf mich jedenfalls die Begründung, der BND sei hier in Sachen “Geldwäsche”, § 261 StGB, “tätig” geworden. Nun, zuständig wäre er schon dafür, aber nur zum Erstellen eines sog. Lagebildes, die organisierte “geldwaschende” Kriminalität betreffend. Nicht zum Führen eigener Ermittlungen. Und ob das von Zumwinkel gewählte “Steuersparmodell” (Gründung von Stiftungen in Liechtenstein) überhaupt Katalogtat iSv. § 261 Abs. 1 Nr. 4 b) ist, möchte ich stark bezweifeln. Denn das Gesetz fordert dort die gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung der Steuerhinterziehung. Gedacht war dabei primär an den Fall ständiger Einkünfte aus illegalen Quellen (etwa den laufenden Einkünften des Drogendealers aus Drogengeschäften), die, unter Verschleierung ihrer Herkunft, in den legalen Geldverkehr eingeschleust werden. Zumwinkel hat, soweit bekannt, den (einmaligen!) Erlös aus dem Verkauf einer Erbschaft nach Liechtenstein transferiert. Das liegt nun doch etwas anders…
Februar 18th, 2008 at 22:51
Die Sueddeutsche argumentiert, da Liechtenstein keine Rechtshilfe leiste, seien “anrüchige Methoden” halt unausweichlich. EIne merkwürdige Argumentation, wenn es denn darum geht, die Sache rechtlich wenigstens so sauber wie möglich über die Bühne zu bringen. Konsequent wäre es nur, was der Artikel nur andeutet, laut zu sagen: Das Fürstentum ist exektuiver Bestandteil einer organisierten Kriminalität mit dem Ziel, im Ausland Steuern zu hinterziehen. Das hieße dann aber auch, daß das Fürstenhaus selbst quasi an der Spitze an der kriminellen Bande steht. Hätte ich gar nichts dagegen, aber dann darf man nicht so herumeinern. Diplomatisch ist da nix mehr zu lösen.
Februar 18th, 2008 at 22:51
Die Sueddeutsche argumentiert, da Liechtenstein keine Rechtshilfe leiste, seien “anrüchige Methoden” halt unausweichlich. EIne merkwürdige Argumentation, wenn es denn darum geht, die Sache rechtlich wenigstens so sauber wie möglich über die Bühne zu bringen. Konsequent wäre es nur, was der Artikel nur andeutet, laut zu sagen: Das Fürstentum ist exektuiver Bestandteil einer organisierten Kriminalität mit dem Ziel, im Ausland Steuern zu hinterziehen. Das hieße dann aber auch, daß das Fürstenhaus selbst quasi an der Spitze an der kriminellen Bande steht. Hätte ich gar nichts dagegen, aber dann darf man nicht so herumeinern. Diplomatisch ist da nix mehr zu lösen.
Februar 19th, 2008 at 18:10
Zum vorläufigen Abschluss erlaube ich mir auf dieses sehr lesenswerte Interview in der WELT hinzuweisen.
Grüße!
Februar 19th, 2008 at 18:10
Zum vorläufigen Abschluss erlaube ich mir auf dieses sehr lesenswerte Interview in der WELT hinzuweisen.
Grüße!