Es gibt einen ersten Hoffnungsschimmer im Kampf gegen die Klingeltonmafia. U.a. der SPIEGEL meldet: “in Großbritannien müssen Anbieter ihrer ausgetricksten Kinder-Klientel das Abo-Geld zurückzahlen.”
Ob wir in Deutschland je so weit kommen werden? Bislang gilt ja, daß wer sich ins Netz begibt, darin umkommt – und sei es per Handy. Vielleicht werden ja die Genies am Hamburger Landgericht und ihre wackeren Kollegen über den Umweg durch den Europäischen Gerichtshof dazu animiert, sich das Geschäftsgebaren gewissenloser Plünderer genauer anzuschauen.
Der Petitionsausschuß könnte sich derweil mit dem Entwurf eines Gesetztes zur Ästhetischen Notwehr befassen, um dem Elend solcher Proudukte beizukommen.