“Aktive Eugenik” nennt der Chefarztfrauliche Beobachter die Sanktionspraktiken der Jobcenter gegen schwangere Frauen. Seit wann ist Schwangerschaft auch ein “wichtiger Grund”, einen Job abzulehnen? Auch die Verhältnismäßigkeit ist durchaus gegeben: Da die Leibesfrucht als ursächlich für die Leistungsverweigerung anzusehen ist, muss gerade das Ungeborene sanktioniert werden, Sanktion auf Null bedeutet hier eben auch Herzfrequenz null, alternativlos. Die soziale Marktwirtschaft wäre in höchster Gefahr, böte man derart leichte Möglichkeiten, sich um die Arbeit zu drücken.

Die Bundesregierung hat daher im Namen der siebenfachen Leistungsmutter von der Leyen ausdrücklich das Auszehren schwangerer Bedarfseinheiten begrüßt. Schließlich handelt es sich dabei um ein strikt rechtsstaatliches Verfahren. Wer dies Vermeiden will, muss halt zusehen, dass er vor der Infektion mit einem Minderleister das nötige Kleingeld ansammelt.