“Aktive Eugenik” nennt der Chefarztfrauliche Beobachter die Sanktionspraktiken der Jobcenter gegen schwangere Frauen. Seit wann ist Schwangerschaft auch ein “wichtiger Grund”, einen Job abzulehnen? Auch die Verhältnismäßigkeit ist durchaus gegeben: Da die Leibesfrucht als ursächlich für die Leistungsverweigerung anzusehen ist, muss gerade das Ungeborene sanktioniert werden, Sanktion auf Null bedeutet hier eben auch Herzfrequenz null, alternativlos. Die soziale Marktwirtschaft wäre in höchster Gefahr, böte man derart leichte Möglichkeiten, sich um die Arbeit zu drücken.
Die Bundesregierung hat daher im Namen der siebenfachen Leistungsmutter von der Leyen ausdrücklich das Auszehren schwangerer Bedarfseinheiten begrüßt. Schließlich handelt es sich dabei um ein strikt rechtsstaatliches Verfahren. Wer dies Vermeiden will, muss halt zusehen, dass er vor der Infektion mit einem Minderleister das nötige Kleingeld ansammelt.
Januar 29th, 2011 at 12:53
Also, ich will keinesfalls auf die besagte Leistungsmutter abstellen, aber da gab es schon früher gewisse Sprüche – besonders auf dem Land. Schliesslich waren kraftvolle, widerstandsfähige Mütter früher ein Ideal, unermüdlich dazu, etc. Also, Schwangerschaft ist keine Krankheit, und diese resistenten Mütter brachten angeblich ihre Kinder so ganz nebenbei zur Welt, sogar auf dem Acker bei der Feldarbeit, und liessen sich nicht stören dadurch…
Vielleicht ist es das, was den heutigen Regierenden noch und wieder vorschwebt…
Januar 29th, 2011 at 13:02
@Inge # 1
Sorry, ‘denen’ schwebt vor, für sie unnützes Leben auch als solches zu behandeln…
Natürlich ist schwanger sein keine Krankheit, nichtsdestotrotz gibt es hier (und nicht nur hier) ein Mutterschutzgesetz.
Und das hätte für die junge Frau greifen müssen, so sie nicht wegen des Hartz4 auf genau das im vorhinein ‘freiwillig’ verzichten hätte müssen!!!
Schnell-Auszug aus Wikipedia “Mutterschutz”:
“Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären.“
Der Hartz4-Antrag mit seinen Mitwirkungspflichten ‘dürfte’ ausdrücklich genug sein.
Januar 29th, 2011 at 13:07
Muss man sich unter der Herrschaft dieses völlig kapitalhörigen neoliberalen Parteienregimes von CDU/CSU/SPD/FDP/”Grünen” wirklich noch über derartige Eskapaden wundern?
Seit Hartz 4 und seiner Umsetzung durch die Nürnberger “Behörde” sollte so ziemlich dem letzten politischen Tagträumer aufgegangen sein, was für ein Regime dieses Land, nur noch notdürftig demokratisch legitimiert(50 + 1-2% aller Wahlberechtigten ab 18 Jahre), im eisernen Griff hält.
Dieser konkrete Fall, von dem es sicherlich noch viele andere Beispiele gibt(auch Kranke und gar Behinderte werden mitunter eisern “sanktioniert”) mag widerlich, empörend sein, aber noch gibt es noch immer genug Mitbürger, die dies alles immer wieder gutheißen, bestätigen, absegnen.
Wie steht es mit unserer Empörung gegenüber DENEN?
Oder wollen wir sie alle entschuldigen weil “irregeleitet”, “medienmanipuliert” u.dgl.m?
Januar 29th, 2011 at 13:25
“Liebet einander!”
Gilt halt wohl nur für die richtigen “Mitmenschen”, also die Wahlzombies und deren Leecher, nicht für dieses infizierte, werfsüchtige Sklaven- und Bettel-Pack.
Und es gibt sie doch, die “Wahlzombies”, liberalem “Liebreiz” und Wat “Demokratie-Gläubigen” (Wat = der Tempel) zum Trotz.
Wahlzombies sind z.B. die, die glauben, wenn man den Rest in Lohndumping und Hungergeld IV treibt, jeder besseren Aufklärung oder Gewissen zum Trotz, blieben die eigenen Arbeitsplätze und der eigene Wohlstand erhalten.
Adolf E. Pöbelmann
alias Rubber Bot, der Prophet aus dem Web
bashflash.blogspot.com
Januar 29th, 2011 at 13:37
Nach der Akademiker-Wurfprämie nun also das nächste Glanzstück.
Erst wurde klar, dass die Akademier-Wurfprämie mit falschen Statistiken Stimmung machte, damit sie durchgesetzt werden kann. Dann wurde klar, dass sie sogar kontraproduktiv für die Gebärfreudigkeit eben jener Akademiker war. Und nun erleben wir die neueste Konzeption einer Sarrazinen Bevölkerungsideologie.
Wenn man die einen nicht finanziell anregen kann, sich verstärkt fortzupflanzen, dann muss man eben den finanziellen Druck auf jene erhöhen, die trotz ihrer katastrophalen Lebensituationen noch Kinder bekommen und wünschen. Anreize setzen heißt das in unserer neoliberalen Ideologie, in der sich alle Werte auch in bare Münze umrechnen lassen.
Als es noch gesellschaftlichen und politischen Diskurs gab, hätte man vielleicht darüber nachgedacht, warum die Menschen selbst in schwierigsten ökonomischen und sozialen Bedingungen, noch Kinder bekommen. Man hätte vielleicht bemerkt, dass es Werte und Bedürfnisse gibt, die wichtiger und substantieller sind als alle Hindernisse, die man dazu überwinden muss. Heute heißt die mediale Antwort da eher “zu blöd zum Verhüten”, “unverantwortlich”, “Kindergeldabzocker”. Diffamierungen, die den Volkssourverän unserer Demokratie entzweien (oder besser noch zersplittern) sollen.
Vielen Dank Ursula, dass du uns deine hässliche Fratze einmal wieder zeigst, statt sie hinter hervorragender PR zu verstecken!
Januar 29th, 2011 at 13:53
Ach das ist ein alter Hut, schon Reagan hat seine Begünstigung angeblicher Eliten bei radikalem Kahlschlag an den amerikanischen Sozialsystemen ( ja die gabs/gibts, der wegen Vietnam viel gescholtene Präsi Johnson hat sich sehr um die Armutsbekämpfung in den USA verdient gemacht ) mit dicken,schwarzen “Wellfaremothers” polemisch und geschmacklos untermalt.
Damals wie heute war das natürlich vollkommen falsch und nie belegbar .
Januar 29th, 2011 at 13:54
Vor allem, wenn man bedenkt, dass das SGB-II wegen Verstoßes gegen Art. Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist!
Glaubt ihr nicht? Verständlich, ändert aber nicht am Gesetz.
1. zitiergebot.org – zur Bedeutung von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG “Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Es handelt sich hier um eine Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze – wie ein TÜV, nicht erfüllt=ungültig.
2. grundrechteforum.de/wernicke-kommentar-art-19-gg/266 – Kommentar zum Art. 19 GG
3. sgb2.wordpress.com – Musterklage gegen das SGB-II mit der Zuordnung der Normen des SGB II zu den jeweiligen Grundrechtseinschränkungen (sgb2.wordpress.com/erlaeuterungen-grundrechtseinschraenkungen/#sgb2_grundrechtseinschraenkungen)
4. https://zitiergebot.org/1-bvr-1797-10/ – Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Feststellung der positiven Gültigkeit das SGB-II mit der Folge eben der Nichtfeststellung der Gültigkeit, also festgestellten Ungültigkeit.
Eigentlich alles schon in der Tonne. Merkt man dann, dass das kein Gericht interssiert, stellt sich dann schon die Frage, welchen Wert das Grundgesetz in der Rechtswirklichkeit hat. Merkt man dann, dass das keinen Betroffenenverband interessiert, stellt sich die Frage nach dem Wert dieser Verbände (inkl. der Linken). Merkt man dann, dass das auch die wenigsten Betroffenen selbst interessiert, dann stellt sich die Frage, warum all das passieren kann, nicht mehr.
Bei Fragen bitte fragen ;-)
Januar 29th, 2011 at 14:13
Hey, die Schere im Kopf wirkt!
Ich wollte gerade über direkten Widerstand im Hinblick auf unsere Regierung und ihre Versuche, die “FDGO” und das Sozialstaatsgebot vollends zu pervertieren, schreiben, habe mich nicht getraut und alles gelöscht…
(Was ist gemeint mit “Der den Widerstand Leistende muss aber jeweils das mildeste Mittel einsetzen, wenn ihm dies möglich ist.” ??? Das ist etwas sehr schwammig. So wäre der Genickschuss milder als ein öffentliches zu Tode Peitschen)
Januar 29th, 2011 at 15:33
->unschland
“(Was ist gemeint mit “Der den Widerstand Leistende muss aber jeweils das mildeste Mittel einsetzen, wenn ihm dies möglich ist.” ??? Das ist etwas sehr schwammig. So wäre der Genickschuss milder als ein öffentliches zu Tode Peitschen)”
Nein das meint das DU das mildeste Mittel gegen den Sachbearbeiter einsetzt der als ” Staatsdiener ” ja von deinem Geld lebt.. also beherzt den Wiederstand Leistenden am Kragen packen und die Zähne ausschlagen ..das mildeste Mittel statt ihm gleich den verfluchten Hals zu brechen !
666
Januar 29th, 2011 at 15:47
@4: Ich habe mir erlaubt, deinen Stamm-Nick einzugeben, die Moderation wird sonst reichlich unkomfortabel.
Januar 29th, 2011 at 16:14
Interessant, dass die abhängig Beschäftigten in den Jobcentern diese Verfahrensweise mit Eifer mittragen. Solidarität? Hahaha! Was sagen die Beschäftigten eigentlich im Grossen und Ganzen dazu sinngemäß: “Wir können leider nicht anders handeln, wir machen hier nur unsere Arbeit!” (?)
Tolle Arbeit. Bravo. Weiter machen. Freut euch des kostbaren Arbeitsplatzes.
Januar 29th, 2011 at 16:29
@flatter Kein Problem, sorry für die Umstände, mein innerer Schweinehund mal wieder.
@DKadS 11. – dito, sagte ich bereits, und schon wieder mein innerer Schweinehund :-D
“Wir können leider nicht anders denken, wir machen hier nur unsere Aufklärung!”
Also, auf zum Erfahrungs-”Workshop” nach Ägypten, Einreise als “Tourist”, jetzt zum Sonderpreis, aber Vorsicht
https://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,742395,00.html
Januar 29th, 2011 at 17:02
->Die Katze
Guckst du hier –> 9. Wirkte beim Idioten vom Ordnungsamt schon vor 10 Jahren …. ;-)
Januar 29th, 2011 at 17:19
@ lazarus09
Ich spucke solchen Arbeits-Menschen sofort ins Gesicht. Entweder kommt dahinter, nun reingewaschen, ein menschliches Antlitz zum Vorschein oder ich blicke weiterhin in die hässliche Fratze einer Bestie. Mein Gegenüber entscheidet also grundsätzlich meinen nächsten Schritt. Ich trete ungern zurück, aber ich tue es, wenn ich dazu gezwungen werde.
Januar 29th, 2011 at 17:24
wenn ich mir dan das gestrige betroffenheitsgedusel der neofaschisten in bundestag und medien vor augen halte, wird mir kotzübel. auschwitz ist näher als die meisten denken.
Januar 29th, 2011 at 18:00
auschwitz ist hinter dem spiegel, in den wir blicken.
Januar 29th, 2011 at 18:04
@ Rubber Bot
Der Leader ist schon lange da. Er ist der innere Schweinehund, den es zu bezwingen gilt.
Januar 29th, 2011 at 18:10
Eine nicht repräsentative Umfrage bei Müttern aus meinem Freundeskreis hat folgendes ergeben: Schwangere, die in einem Arbeitsverhältnis sind, arbeiten in der Regel bis etwa 6 Wochen vor der Geburt.
Vorher sind bestimmte Arbeiten ausgeschlossen: Schwer heben z. B. im Krankenhaus, Arbeit mit Giften usw., d.h. die Art der Arbeit, die man einer Schwangeren zumutet, muss bestimmte Bedingungen erfüllen, andernfalls ist die Arbeit unzumutbar.
!-Euro-Jobs sind in meinen Augen an sich schon unzumutbar, aber sofern sie per Gesetz verordnet sind, kann man das nicht einem Arbeitsvermittler anlasten, wenn er einer Schwangeren einen 1-E-Job im Rahmen des Mutterschutzes anbietet.
Die entscheidende Frage für mich ist: Gibt es denn keine Nicht-Schwangeren, denen man solch eine Stelle vorrangig anbieten könnte. Wenn das der Fall ist, d.h. wenn es NIcht-Schwangere gibt, dann kann es sich einer Schwangeren gegenüber nur um Schikane handeln.
Und dann habt ihr alle recht.
Januar 29th, 2011 at 18:45
@13 + 14
als ich 2005 mal auf hartz 4 angewiesen war und frau vom amt meinte, mir vorschreiben zu müssen, wos langgeht, hat ein kleiner hinweis:
ich weis wo dein haus wohnt…
wunder gewirkt. ab da war eigentlich mit schikaneversuchen schluss.
Januar 29th, 2011 at 18:59
So ein Sachbearbeiter ist doch … na, ich bin vorsichtig mit meinen Worten.
Ich verstehe auch nicht, weshalb die Antwort aus der Bundesregierung, siehe:
https://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regierung-fuer-sanktionen-bei-schwangeren-29211.php
so abartig ist. (Ok, mich wunderts schon nicht mehr, macht mich aber wütend, sehr.)
Am 9. Februar letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, die Vertreter der Exekutiven begreifen nicht…
Die den Sanktionsparagraphen immer noch anwenden gehören vor ein Gericht!
Läuft das nicht unter versuchtem Totschlag?
Ich hoffe den betroffenen Frauen stehen gute Anwälte
(die über Martin Behrsing vermittelt sind) zur Seite.
Januar 29th, 2011 at 19:09
@ titus
Nichts ist würdiger, als eine angemessene Reaktion.
Januar 29th, 2011 at 19:14
@klaus baum # 18
“!-Euro-Jobs sind in meinen Augen an sich schon unzumutbar, aber sofern sie per Gesetz verordnet sind, kann man das nicht einem Arbeitsvermittler anlasten, wenn er einer Schwangeren einen 1-E-Job im Rahmen des Mutterschutzes anbietet.
Doch.
Zumal, wenn dann bei einer Ablehnung mit Sanktion reagiert wird.
Das ist ein Schreibtischtäter.
Dafür gibt es aus meiner Sicht nicht den Ansatz von mildernden Umständen für diese Betrachtungsweise.
Selbst nicht gequält zu werden, ist lange kein akzeptabler Grund andere zu quälen.
Btw. Mich selbst ‘zwingt’ diese Auffassung ab März mal wieder in Hartz4. Das ist schlimm, das andere wäre mir persönlich aber noch schlimmer gewesen…
Januar 29th, 2011 at 19:15
@ Grundrechteforum #7
Mit dem Zitiergebot, das hab ich auch vor längerem schon zur Kenntnis genommen. Beim Gericht heißts dann nur lapidar: “Wir sind nicht hier, um über die Hartz-Gesetze zu befinden.”
Was will man denn noch machen?
Oder § 330 SGB III
Juckt auch keinen.
Wenn man kein Geld hat und schwanger ist, dann muss man klauen, heimlich (?) entbinden, vielleicht sein Kind in der Babyklappe ablegen (machste aber als normale Mutter nicht) und wenn dich das alles überfordert, brauchst du prof. Hilfe und die wird dir von Amts wegen verwehrt.
Schlimme Welt.
Januar 29th, 2011 at 19:35
wat, ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbeireden? ich habe mich eben erst bis zur seite der chefarztfrau durchgeklickt. flatter hätte das erwähnen sollen: sechs wochen vor der niederkunft – das ist eindeutig rechtswidrig.
Januar 29th, 2011 at 19:51
@klaus baum # 24
Eindeutig rechtswidrig?
Da sagte mir aber sogar Wikipedia auf die Schnelle schon was anderes.
Es gibt eine ‘Umgehungsmöglichkeit’.
Der Ordnung halber direkt aus dem Mutterschutzgesetz:
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html
Ein ärztliches Attest wird sie nicht gehabt haben, also kein ‘Grund’ nach Hartz4 zu widerrufen.
Schreibtischtäter, ich sags doch.
Januar 29th, 2011 at 20:09
eben, so ähnlich hat es mir meine tochter erklärt, die drei kinder hat. man kann arbeiten, wenn man es will, aber man darf dazu nicht gezwungen werden. mit der geburt und eine gewisse zeit danach ist das arbeiten sogar verboten. also ist das – sechs wochen vor der geburt – schikane und nicht zulässig.
Januar 29th, 2011 at 20:20
@klaus baum # 26
Schikane – ja
Nicht zulässig – nein.
Harz4 gibt es, wenn man mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Tätigkeit gibt es nicht.
Es ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Zumutbar ist grundsätzlich alles… ein 1-Euro-Job sowieso.
Was ich mich frage, warum lehnt jemand beim Arbeitsvermittler ab.
Wenn sie mit so einem hübschen Bauch beim Arbeitgeber antritt, hat der doch für gewöhnlich die Nase ein-zwei-fix voll^^
Gut, ein ‘Träger’ von 1-Euro-Jobs vielleicht nicht, der nimmt wohl die Sach- und Regiekosten’Erstattung’ für sie mit…
… aber daß ‘ner Schwangeren alle naselang hundsmiserabel schlecht werden kann, ist ja nun auch keine neue Erkenntnis, in einer Großküche aber fatal ;-)
Ich will damit aber nicht der Schwangeren den schwarzen Peter zuschieben – der liegt bei unserer ‘Rechtsauffassung’.
Legitimation durch Verfahren… Schreibtischtäter.
Januar 29th, 2011 at 21:14
https://www.talkteria.de/forum/topic-46066.html
ich geh noch mal suchen, ob ich etwas finde darüber, dass eine frau für die sechs wochen vor der geburt als alg-2-empfängerin dennoch geld bekommt.
Januar 29th, 2011 at 21:17
Ja, danke @klaus baum.
Ein einzelnes Urteil wird aber wohl nicht viel nützen, daß sich da ein anderer drauf berufen kann, diese werden mE immer nur für den jeweiligen gerichtanrufenden Einzelfall gefällt.
Mir ist nur eine persönliche Schnellwaffe eingefallen, die schrieb ich oben ;-)
Januar 29th, 2011 at 21:24
https://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/schwangere.htm
Januar 29th, 2011 at 21:27
https://www.awo-beratungsstelle-lev.de/Informationen%20fuer%20Schwangere.htm
Januar 29th, 2011 at 21:39
Also – Nichts.
Ist bei ihr immer an ALG 2 gekoppelt, auch jede Zusatzleistung… die Krankenkasse ist für das Mutterschaftsgeld nicht zuständig, da sie ja nicht erwerbstätig ist.
Da sie aus dem Bezug ausgeschlossen wurde, hat sie nicht mal eine Krankenversicherung (von dem Monat Nachversicherungszeit mal abgesehen).
Trotzdem, sie ist erst 21 Jahre alt, da müßte doch hier wenigstens was über die Familienversicherung der Krankenkasse eines Elternteils gehen…
(Sie war doch unverheiratet, meine ich)
Januar 29th, 2011 at 22:08
möglicherweise haben wir es mit sicherheit mit einer kriminellen regierung zu tun, die ihre “eigenen” gesetze nicht kennt.
Januar 29th, 2011 at 22:17
Wir sind damit einverstanden eine Regierung zu haben, da scheint es mir beinahe unerheblich, ob die ‘ihre’ Gesetze kennt oder nicht.
Januar 29th, 2011 at 22:24
Die kümmern sich eben um andere Dinge, als sich mit lästigen und ermüdenden, der Arbeit geschuldeten, Details auseinander zu setzen.
Januar 29th, 2011 at 23:55
Was kommt als nächstes?
Stellenangebote für den Puff?!
Ich glaub, der Traktor humpelt!
Januar 30th, 2011 at 00:12
ist euch schon mal aufgefallen, dass die straßenlampen so gebaut sind, dass man daran keinen aufhängen kann?
Januar 30th, 2011 at 01:53
@ klaus baum: na, dann sollten wir vielleicht schon mal neue Laternen aufstellen ;-)
Januar 30th, 2011 at 02:26
@ Benjamin
Ja sicher, was dachtest Du denn wo Du lebst: https://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0009501.php
Und wenn ein knackiges junges Mädel mal ablehnt, zu so manchem Sachbearbeiter ‘lieb & freundlich’ zu sein, heisst die Antwort auch Sanktion. Grund: Egal – Papier ist geduldsam. Vielleicht ja wegen fehlender Mitwirkungspflichten.
Januar 30th, 2011 at 09:59
Es gibt Menschen die wehren sich nicht, es gibt Menschen die wehren sich falsch. Und es gibt Richter die urteilen falsch. Warum?
Weil sie sich nicht trauen richtig Recht zu sprechen, das würde wohl ihrer Karriere schaden.
So bleibt nur der Weg durch die Instanzen.
Obwohl, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Januar 30th, 2011 at 10:21
40. unbequemer
Wie sagte Georg Schramm mal so schön:
Wenn derjenige der sowieso schon Recht hat, auch noch Recht bekommt – das wär doch ungerecht!
Diese Sanktionierungsgeschichten sind eine riesengroße Schweinerei! Strafen, ohne jedes Verfahren, meist auch ohne Anhörung und dem Recht, sich zu verteidigen. Ja, natürlich, man kann auch den Weg über Anwalt und Gericht wählen. Aber bei dem Andrang kann es auch eine Weile dauern. Und wie Gerichte urteilen habe ich beim Bundesarbeitsgericht schon live erlebt. Mit Recht und Rechtsstaat hat das für mich nichts mehr zu tun.
Januar 30th, 2011 at 10:43
->Daira
“Diese Sanktionierungsgeschichten sind eine riesengroße Schweinerei!”
Das sind unsere demokratischen Freiheiten,wir werden gezwungen unsere Arbeitskraft unter Preis zu verkaufen während man den größtmoglichsten Gewinn der Besitzenden sicher stellt..
F..k of 666
Januar 30th, 2011 at 10:43
@ Benjamin #36
Sowas gabs schon vor ein paar Jahren.
Wenn man sanktioniert wird und nichts zum Beißen hat, hilft noch der schnelle Gang zum Sozialgericht plus Antrag zum Eilverfahren. Wenn man Probleme hat, selbst die Klage zu formulieren, dann wird das vor Ort von anderen Leuten übernommen (hab ich mir mal sagen lassen).
§ 31 SGB II gehört abgeschafft – aber dringend !
Januar 30th, 2011 at 11:28
@41
Ja, das dauert. Eine meiner Klagen ist seit 2008 offen, und die von 2010 wird sicher auch noch lange ungeurteilt bleiben, denn so eine “kleine Richterin” beim Sozialgericht traut sich nicht Recht auch zu sprechen, obwohl die Fakten eindeutig von mir belegt wurden. Nur, dann würde sie sich mit der Bundesregierung anlegen.
Januar 30th, 2011 at 19:13
@”Katze aus dem Sack”
Ich glaub es nicht!
Dann treffen sich dann wohl der “geistige” Vater von Hartz IV und dessen Opfer wohl in Zukunft auf diesem Wege, wie??
Ein besseres Bild für den Zustand dieser Republik gibt es kaum.
Januar 30th, 2011 at 23:32
Die Regierung verwechselt die Aufgabe der Armutsbekämpfung mit der der Armenbekämpfung.
Seit 2005 übernehmen gibt es die Pille nicht mehr auf Rezept für arbeitlose Frauen(https://www.sueddeutsche.de/politik/verhuetung-und-hartz-iv-schwanger-aus-armut-1.1039559)
Stattdessen sanktioniert das Jobcenter also Schwangere. Arbeitslose sollen schließlich nicht vögeln sondern sich ne Arbeit suchen.
Januar 31st, 2011 at 00:08
@ Benjamin
Willkommen auf dem Planet der Monster. Die, in dem Menschenkostüm.
Januar 31st, 2011 at 08:42
Wollte gerade noch mal nachlesen, aber
https://chefarztfrau.de/?p=4761
ist leider down. Weiß jemand was da los ist? Greift hier schon die Zensur des Staates?
Februar 1st, 2011 at 13:59
und es gibt tatsächlich Menschen die behaupten, daß, wenn Gerichte – verklausuliert – das Grundgesetz oder die Rechtsungültigkeit der SGB Gesetze nicht an- oder erkennen (wollen) (s. Grundrechteforum, als Bsp.) und den Kläger, ebenfalls verklausuliert, auslachen, diesen/dieses dann auch noch als “Druck ablassen” verhöhnen.