Der vorgebliche Kampf gegen den Terror beflügelt die perfide Phantasie der furchtbaren Juristen in aller Welt, vor allem die der amerikanischen. Die Einführung des Feindstrafrechts hat dort viele Dämme brechen lassen. Alles ist diskutabel: Folter, Mord, Verschleppung, und zwar nicht nur Verurteilter, sondern schon Verdächtiger. Inzwischen entdecken die Amerikaner ihr Recht, unabhängig von der zur Last gelegten Straftat Verdächtige im Ausland zu kindnappen. Die jedes Recht verhöhnende Grundlage solcher Aktionen ist laut SpOn ein Gesetz von 1886, das 1992 vom Supreme Court bestätigt wurde.
Als Konsequenz daraus müßte man die Amis eigentlich einmauern und keinen von ihnen mehr in irgend ein fremdes Land reisen lassen. Die Empörung ist auch vorläufig groß, es hagelt international Schelte.
Was aber bedeutet das für die BRD? Wenn man weiß, daß die Außenpolitik, zumal in sensiblen Bereichen, von Merkel repräsentiert und von Schäuble exekutiert wird, nichts Gutes. Eine ernstzunehmende Regierung müßte sich vehement von einem Staat distanzieren, der ein solch steinzeitliches Rechtsgefüge sein eigen nennt. Wir aber haben eine Regierung, die gerade in Sachen Recht und Strafverfolgung gern alles übernehmen würde, das sich die Cowboys einfallen lassen, ausdrücklich einschließlich Guantanamo. Wer immer noch meint, er habe nichts zu verbergen, sollte beizeiten überlegen, ob es nicht irgendwo in der Welt einen Amerikaner geben könnte, der dazu eine andere Meinung hat.