wurde heute an diversen Fronten deutlich, und besonderer Dank gilt wie so oft den Bundesrichtern, diesmal des BGH. Diese entschieden nämlich, daß nicht alles Terrorismus ist, was vom BKA verfolgt wird. Die Haftbefehle gegen die “militante gruppe” waren illegal. Die Verfolgung Verdächtiger nach Stasi-Art, die mit dem “Terrorismus”-Totschlagargument begründet wurden, finden nicht das Placet des BHG. Wir werden beobachten, ob daraus auch endlich die Konsequenzen folgen.
Wie vertrauenswürdig die Exekutive an der Front ist, hat das LKA Sachsen-Anhalt eindrucksvoll belegt, dessen Dirketor Hüttemann zurückgetreten ist. Mit einem Hütchenspielertrick haben diese Helden der Aktentasche das Poblem rechtsradikaler Straftaten verharmlost. Es wurden einfach die Taten nicht gezählt, die nicht eindeutig einem Täter zugeordnet werden konnten. Nun kann man darüber weise schmunzeln. Was die Sache allerdings sehr unappetitlich macht, ist die stille Aufforderung, die man daraus mißverständlich lesen könnte: Je weniger Täter ermittelt werden, desto weniger Rechtsradikalismus existiert. Wenn man ohnehin im Verdacht steht, auf dem Auge eingeschränkt sehfähig zu sein, kommt das gar nicht gut.
Der Bundesnachrichtendienst mußte heute ebenfalls darüber belehrt werden, daß die Bürger auch Rechte haben. Wenn sie zum Beispiel rechtswidrig bespitzelt werden, ist ihnen hernach Akteneinsicht zu gewähren. Der BND hat bis heute gelaubt, er dürfe ganz offiziell vertuschen und unterm Deckel halten, was er sich gesetzeswidrig anmaßt. Geheimdienstler stehen nach dieser Sichtweise über, unter oder neben dem Gesetz. Daß aber die Verfassung, die durch die Geheimdienste geschützt werden soll, auch für sie selbst gilt, mußte ihnen auf einem gesonderten Formular angekreuzt werden. Was lernen wir daraus? Einfach den präventiven übergesetzlichen Notstand einführen. Wolfgang wird’s schon richten.