Das Grundgesetzt wird geändert. Der neue Artikel 1 wird lauten:

[Staatssicherheit; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Sicherheitsrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht im Dienste der Sicherheit.

Das Schäuble und seine tapferen Geheimdienstler begegnen dem „Zerfall der Ordnung“. Dazu berichtet die ZEIT [unbedingt lesen!]:
Überhaupt scheint Schäuble die Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates für eher hinderlich zu halten. Denn anschließend sagte er etwas, was in dem Saal voller Geheimdienstler zu spontanem Applaus führte: „Wir sollten die Leistungsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.“ Schließlich seien die Informationen, die er beschaffe, „lebensnotwendig“. Und sie seien das wichtigste Mittel, um die Stabilität unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Den Nachrichtendiensten „unlautere Absichten zu unterstellen“, sei deshalb geradezu „unredlich“.
Das wichtigste Mittel für die Stabilität der Gesellschaft ist nicht die demokratische Gesinnung, die Teilhabe am politischen Geschehen, soziale Gerechtigkeit, die Freiheit des Einzelnen, die Achtung der Menschenwürde oder die Verankerung der Staatsbelange in der Gesellschaft, sondern es sind die Informationen der Geheimdienste! Allein die Kritik an diesen gilt Schäuble bereits als moralisch verwerflich.
Schäubles Staat ist keine Demokratie und kein Rechtsstaat mehr, er ist ein autoritärer Überwachungsstaat. Der Innenminister ist unzweifelhaft ein Verfassungsfeind. Ihn im Amt zu belassen, ist eine Aufforderung zum Widerstand.