Insi© : Die Staatssicherheit ist unantastbar
Posted by flatter under PolitikKommentare deaktiviert
02. Nov 2007 0:31
Das Grundgesetzt wird geändert. Der neue Artikel 1 wird lauten:
[Staatssicherheit; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Sicherheitsrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht im Dienste der Sicherheit.
Das Schäuble und seine tapferen Geheimdienstler begegnen dem „Zerfall der Ordnung“. Dazu berichtet die ZEIT [unbedingt lesen!]:
“Überhaupt scheint Schäuble die Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates für eher hinderlich zu halten. Denn anschließend sagte er etwas, was in dem Saal voller Geheimdienstler zu spontanem Applaus führte: „Wir sollten die Leistungsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.“ Schließlich seien die Informationen, die er beschaffe, „lebensnotwendig“. Und sie seien das wichtigste Mittel, um die Stabilität unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Den Nachrichtendiensten „unlautere Absichten zu unterstellen“, sei deshalb geradezu „unredlich“.”
Das wichtigste Mittel für die Stabilität der Gesellschaft ist nicht die demokratische Gesinnung, die Teilhabe am politischen Geschehen, soziale Gerechtigkeit, die Freiheit des Einzelnen, die Achtung der Menschenwürde oder die Verankerung der Staatsbelange in der Gesellschaft, sondern es sind die Informationen der Geheimdienste! Allein die Kritik an diesen gilt Schäuble bereits als moralisch verwerflich.
Schäubles Staat ist keine Demokratie und kein Rechtsstaat mehr, er ist ein autoritärer Überwachungsstaat. Der Innenminister ist unzweifelhaft ein Verfassungsfeind. Ihn im Amt zu belassen, ist eine Aufforderung zum Widerstand.
November 2nd, 2007 at 02:42
Artikel 20 beinhaltet die sog. “EwigkeitsKlausel” (Art. 79 III GG), ist also (laut Wikipedia) bis auf Absatz 4 (WiderstandsRecht, wurde durch die NotstandsGesetze eingefuehrt) unabaenderlich.
Da hier der Sinn der Verfassung festgeschrieben ist, koennte man/frau noch ueber diesen Artikel Schaeublum via “TyrannenMord” ein Ende setzen, sofern alle demokratisch-freiheitlichen Mittel vorher ausgeschoepft sind… es sei denn, Absatz 4 – der “WiderstandsArtikel” wuerde geandert/abgeschafft, worueber das BVG natuerlich befinden muesste.
Die Luft wird nicht nur duenner, sondern auch knapper zum Atmen, wir haben jeweils ueber 2/3-Mehrheit im BundesTag und -Rat einer weitgehend einigen Koalition, was Sicherheit betrifft.
ana
ps. so, rein theoretisch:
laut EwigkeitsKlausel leben wir auch in einem menschenwuerdigen SozialStaat; wenn also ein/e 55jaehriger/e (Fruehverrentung ist ja auch vom Tisch, ganz aktuell, die SPD hat zugestimmt) Hartz IV Empfaenger/in (also SGB II) all seine Ersparnisse schon aufgebraucht hat und seine/n pflegebeduerftigen Ehepartner/in nicht mehr versorgen kann und saemtliche Einsprueche bei den Aemtern abgeschmettert und der Weg durch die Instanzen ausgefochten ist * Luft hol*
und auch die Legislative, sprich dem oertlichen BundestagsAbgeordneten das auch nicht interessiert, koennte er/sie theoretisch unter Berufung auf Artikel 20 die zustaendigen Minister erschiessen, sich stellen und muesste sich dann nicht vor einem StrafGericht verantworten, sondern koennte im Rahmen einer OrganKlage ueber das BVG die Recht- und Verhaeltnismaessigkeit pruefen lassen…
November 2nd, 2007 at 02:42
Artikel 20 beinhaltet die sog. “EwigkeitsKlausel” (Art. 79 III GG), ist also (laut Wikipedia) bis auf Absatz 4 (WiderstandsRecht, wurde durch die NotstandsGesetze eingefuehrt) unabaenderlich.
Da hier der Sinn der Verfassung festgeschrieben ist, koennte man/frau noch ueber diesen Artikel Schaeublum via “TyrannenMord” ein Ende setzen, sofern alle demokratisch-freiheitlichen Mittel vorher ausgeschoepft sind… es sei denn, Absatz 4 – der “WiderstandsArtikel” wuerde geandert/abgeschafft, worueber das BVG natuerlich befinden muesste.
Die Luft wird nicht nur duenner, sondern auch knapper zum Atmen, wir haben jeweils ueber 2/3-Mehrheit im BundesTag und -Rat einer weitgehend einigen Koalition, was Sicherheit betrifft.
ana
ps. so, rein theoretisch:
laut EwigkeitsKlausel leben wir auch in einem menschenwuerdigen SozialStaat; wenn also ein/e 55jaehriger/e (Fruehverrentung ist ja auch vom Tisch, ganz aktuell, die SPD hat zugestimmt) Hartz IV Empfaenger/in (also SGB II) all seine Ersparnisse schon aufgebraucht hat und seine/n pflegebeduerftigen Ehepartner/in nicht mehr versorgen kann und saemtliche Einsprueche bei den Aemtern abgeschmettert und der Weg durch die Instanzen ausgefochten ist * Luft hol*
und auch die Legislative, sprich dem oertlichen BundestagsAbgeordneten das auch nicht interessiert, koennte er/sie theoretisch unter Berufung auf Artikel 20 die zustaendigen Minister erschiessen, sich stellen und muesste sich dann nicht vor einem StrafGericht verantworten, sondern koennte im Rahmen einer OrganKlage ueber das BVG die Recht- und Verhaeltnismaessigkeit pruefen lassen…
November 2nd, 2007 at 18:54
Theoretisch kannst du auch deinen Nachbarn erschießen und das gerichtlich überprüfem lassen. ;-)
Auf jeden Fall sollte es möglich sein, grundgesetzwidrige Maßnahmen zu boykottieren, resp. der Exekutive straffrei Widerstand leisten. Das nähere regelt dann ggf. die Dienstpistole.
November 2nd, 2007 at 18:54
Theoretisch kannst du auch deinen Nachbarn erschießen und das gerichtlich überprüfem lassen. ;-)
Auf jeden Fall sollte es möglich sein, grundgesetzwidrige Maßnahmen zu boykottieren, resp. der Exekutive straffrei Widerstand leisten. Das nähere regelt dann ggf. die Dienstpistole.
November 3rd, 2007 at 21:11
Schäuble nur einmal spreHen, danach Pistolle spreHen…
Wer weiss, vielleicht erdolcht er zukünftig Kritiker mit den Speichen seines Rollstuhls…?
Tatsache ist, das bei Änderungen an, der Ewigkeitsklausel unterliegenden Teilen der Verfassung, Widerstand zur Pflicht wird, und zwar mit allen Mitteln, die eben dieses Grundgesetz vorsieht. Da muss man da was machen!
November 3rd, 2007 at 21:11
Schäuble nur einmal spreHen, danach Pistolle spreHen…
Wer weiss, vielleicht erdolcht er zukünftig Kritiker mit den Speichen seines Rollstuhls…?
Tatsache ist, das bei Änderungen an, der Ewigkeitsklausel unterliegenden Teilen der Verfassung, Widerstand zur Pflicht wird, und zwar mit allen Mitteln, die eben dieses Grundgesetz vorsieht. Da muss man da was machen!
November 19th, 2007 at 00:16
“Schäuble im Amt zu belassen ist Aufforderung zum Widerstan.”…
Find ich auch. Aber WAS denn bitte kann ich dagegen machen??
November 19th, 2007 at 00:16
“Schäuble im Amt zu belassen ist Aufforderung zum Widerstan.”…
Find ich auch. Aber WAS denn bitte kann ich dagegen machen??
November 19th, 2007 at 00:49
Da du nicht Kanzlerin bist, wirst du ihn nicht entlassen können. Widerstand ist eine Frage der Phantasie. Verfassungsbeschwerden sind eine Möglichkeit, Widerstand gegen Maßnahmen, die grundgesetzwidrig von der Exekutive durchgeführt werden, ist eine Frage der Gelegenheit. Inwieweit und in welcher Form militanter Widerstand angemessen ist, werde ich hier nicht diskutieren.
Vor allem wäre es an den Ausführenden selbst, Gesetze micht auszuführen, von denen sie wissen müssen, daß sie nicht verfassungskonform sind.
November 19th, 2007 at 00:49
Da du nicht Kanzlerin bist, wirst du ihn nicht entlassen können. Widerstand ist eine Frage der Phantasie. Verfassungsbeschwerden sind eine Möglichkeit, Widerstand gegen Maßnahmen, die grundgesetzwidrig von der Exekutive durchgeführt werden, ist eine Frage der Gelegenheit. Inwieweit und in welcher Form militanter Widerstand angemessen ist, werde ich hier nicht diskutieren.
Vor allem wäre es an den Ausführenden selbst, Gesetze micht auszuführen, von denen sie wissen müssen, daß sie nicht verfassungskonform sind.