Es gibt schon interessante Vorstellungen von Verfassungsrechten. Manche setzen da Prioritäten, die einer genaueren Betrachtung wert sind, auch und weil einem dabei sehr übel werden kann:

In Deutschland zählt das Privateigentum, also die grundsätzliche Zuweisung dieser Herrschaft an den einzelnen Menschen, neben der Freiheit zu den Grundpfeilern der Verfassung.
Der Liberalismus leitet das Privateigentum aus dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen und aus dem Naturrecht auf Selbsteigentum des Menschen an Leib und Leben sowie an den Früchten seiner Arbeit ab. Legitimationsgrund des privaten Eigentums ist also vor allem die persönliche Leistung.

Ohne Luft zu holen, galoppiert dieser Satz von den Grundrechten über eine Scheibe “Liberalismus” hin zur ideologischen Behauptung des Zusammenhangs von Leistung und Eigentum. Dieser schwindelerregende Passus übers “Eigentum” findet sich in der Sparte “Lexikon”.
“Freiheit” als Grundrecht mit Eigentum zu verbinden, anstatt etwa mit dem Recht auf Leben, Privatsphäre oder der Menschenwürde, das ist der Zeitgeist des Liberalismus’, wie in die INSM versteht. Drangepappt wird der bodenlose Unsinn, Eigentum hätte in relevantem Maße mit Leistung zu tun. Der wirre Mix suggeriert, “Eigentum” in jeder Form sei so natürlich wie das nackte Leben.
Tatsächlich wird das Recht auf Leben von diesen Leuten auch nicht mehr über das Recht auf Eigentum gestellt. Der nächste logische Schritt ist folgerichtig die Aussage, die Verteidigung des Privateigentums habe den gleichen Rang wie das Recht auf Leben. Das ist “Neue Soziale Marktwirtschaft”.