Während die EU-Kommission das Verbot der NPD fordert, sind Teile der Bundesregierung und vor allem der Innenminister dagegen. Dieser hatte schon im Mai seine bemerkenswerten Argumente dazu abgelassen: Man müsse für die Dauer eines Verbotsverfahrens die V-Leute abziehen, diese bräuchte man aber noch. Das dahinterstehende “Demokratieverständnis” ist genau so durch den Zaun wie wir es auch sonst  von Schäuble kennen. Es gibt eine verfassungswidrige Partei, die deshalb beobachtet werden muß. Weil sie beobachtet werden muß, kann man sie nicht verbieten. Das heißt im Klartext, daß eine ernstzunehmende verfassungswidrige Partei nicht verboten werden kann. Nun ist diese Auslegung des Grundgesetzes schon Grund genug, die Eselsmütze zu zücken. Der Clou an diesem Vorgehen ist aber die Möglichkeit, die damit geschaffen wird: Der Staatsschutz hält sich eine verfassungsfeindliche Partei, beeinflußt diese von innen und sorgt für ihren Erhalt. Dieses Vehikel, und daran denken Schäuble und die Verfassungsbeschmutzer offenbar nicht, ist dazu geeignet, jederzeit wahlweise einen Putsch oder einen fingierten Aufstand durch die Sicherheitskräfte zu inszenieren. Es ist dabei völlig wurscht, ob dieses Szenario heute wahrscheinlich ist oder irgendwer daran denkt, so etwas zu tun. Die Möglichkeit wird nicht nur geschaffen, sondern auf Dauer eingerichtet. Wer glaubt, derart die Verfassung schützen zu können, ist mindestens so dämlich, daß er deshalb als “gefährlich” einzustufen ist.