Feynsinn fordert härtere Gangart
Posted by flatter under HintergrundKommentare deaktiviert
23. Aug 2007 11:40
Ist er nun ein Gedankenverbrecher oder ist er keiner? Dem Soziologen Andrej Holm wurde gegen Kaution Haftverschonung gewährt. Wer will das verantworten? Ein intellektueller Täter ist vollständig zu ilosieren, sonst besteht die Gefahr, daß er unverzüglich weitere Gedankenverbrechen begeht. Ein Skandal, wie butterweich die hiesige Justiz mit Terroristen umgeht, wenn die sogennante “Öffentlichkeit” nur laut genug aufbegehrt!
Beinahe gratulieren könnte man hingegen dem Staat Texas zur Vierhundertsten. Leider verwässern die Texaner diesen großartigen Erfolg selbst. Denn was nützt die Todesstrafe, wenn man die Leiche nachher nicht du die Straßen zerrt?
August 23rd, 2007 at 14:14
Als ich vom Fall des Berliner Soziologen vor ca. 2 Wochen das erste Mal hörte, wollte ich es erst nicht glauben. Bezeichnend, dass davon in den Mainstreammedien so gut wie keine Rede war. Zu den Hintergründen des Falls: hier.
Man braucht also nur dem BKA verdächtige Begriffe zu benutzen (und sei es auch nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit!) und hat ruck-zuck eine einjährige Observation inklusive Videoüberwachung und Lauschangriff am Hals! Dass wir schon so weit sind, ist unfassbar. Da braucht es eigentlich den von Schäuble und anderen geforderten “Verschwörungstatbestand” gar nicht mehr . Gesinnungstrafrecht haben wir ja schon längst, wie der Fall Andrej H. beweist. Wie gesagt: unfassbar!
August 23rd, 2007 at 14:14
Als ich vom Fall des Berliner Soziologen vor ca. 2 Wochen das erste Mal hörte, wollte ich es erst nicht glauben. Bezeichnend, dass davon in den Mainstreammedien so gut wie keine Rede war. Zu den Hintergründen des Falls: hier.
Man braucht also nur dem BKA verdächtige Begriffe zu benutzen (und sei es auch nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit!) und hat ruck-zuck eine einjährige Observation inklusive Videoüberwachung und Lauschangriff am Hals! Dass wir schon so weit sind, ist unfassbar. Da braucht es eigentlich den von Schäuble und anderen geforderten “Verschwörungstatbestand” gar nicht mehr . Gesinnungstrafrecht haben wir ja schon längst, wie der Fall Andrej H. beweist. Wie gesagt: unfassbar!
August 23rd, 2007 at 15:34
[... Denn was nützt die Todesstrafe, wenn man die Leiche nacher nicht du die Straßen zerrt?...]
What a merveless idea my friend, thank you for this wonderful suggestion. I´ll do my very best at my next clients.
Jugde Cruel
August 23rd, 2007 at 15:34
[... Denn was nützt die Todesstrafe, wenn man die Leiche nacher nicht du die Straßen zerrt?...]
What a merveless idea my friend, thank you for this wonderful suggestion. I´ll do my very best at my next clients.
Jugde Cruel