Das ist schon eine Meldung wert dieser Tage, denn es kann jederzeit jeden erwischen. Offenbar reicht die Fähigkeit, einige Sätze aneinanderzureihen, schon aus, um verhaftet zu werden. Wenn demnächst jemand in seinen Bekennerschreiben aus diesem Blog zitiert, bin ich eine terroristische Vereinigung. Komm ich dann im Fernsehn?
Den echten Journalisten geht auch nicht besser: Einen Abgrund von Landesverrat sehen Lammert und Kauder (CDU) in der Berichterstattung über den BND-Untersuchungsausschuß. Sie erstatten Anzeige gegen “Redakteure der Süddeutschen Zeitung, der Zeit, der Frankfurter Rundschau, des Tagesspiegels, der Berliner Zeitung, der tageszeitung und der Welt“. Das BKA darf diesmal also die Großen einschüchtern. Mal sehen, was der SPD dazu einfällt. Sicher wird sie nicht riskieren, als vaterlandslos zu gelten und der Novellierung des § 94 StGB zustimmen, in den der Straftatbestand “journalistischer Landesverrat” aufgenommen werden wird. Strafbar macht sich danach, wer über behördliche oder parlamentarische Sachverhalte in einer Weise berichtet, die geeignet ist, die äußere Sicherheit zu gefährden. Als “äußere Sicherheit” gilt demnach auch die Unverletzlichkeit des Rufes von Beamten und Regierungsstellen.
Es ist ja eines, wie Hetzer mit den Errungenschaften des Rechtsstaats umgehen, um im Schatten der Terrorbekämpfung den Überwachungsstaat zu propagieren. Wie aber neuerdings jenseits aller Debatten, in ganz konkreten Angelegenheiten, von Seiten des Staates mit dem Recht umgesprungen wird, ist einer Bananenrepublik würdig. Beschämend.