Immer diese halben Sachen. “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” wird in Zukunft mit bis zu 3 bzw. 5 Jahren Haft geahndet, bislang mit höchstens 2 Jahren. Es ist also künftig möglich, Strafen auszusprechen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ist dies die Lehre aus Stuttgart 21, daß man brutale Angriffe von Cops über sich ergehen lassen muß, weil man sonst verschwindet?

Und wie wird das dann gestaffelt? Wer Kastanien wirft, fährt zwei Jahre ein, für Pflastersteine gibt es drei, und – der besonders schwere Fall – fünf Jahre gibt es für den, der ein Auge auf einen Polizisten wirft?