Die Bundesregierung hat eine neue Lösung zur Endlagerung von Kernbrennstäben gefunden: Als “geeignet” geltende Kellerräume in Kreditinstituten sollen dazu genutzt werden. Die Einspruchsfrist gegen diese Maßnahme ist abgelaufen.

So weit wird es nicht kommen, keine Sorge. Während die einen nämlich immer bloß von “Enteignung” schwadronieren, trifft es grundsätzlich die anderen. Für den guten Zweck, der einmal mehr in satten Gewinnen und todsicherem Risikomanagement besteht, wird die Freiheit des Eigentums gern eingeschränkt – es gehört ja niemandem, der daraus Profit schlägt.

Das Restrisiko, daß für die zu erwartenden Schäden deren Verursacher aufkommen müssen, wird als minimal eingeschätzt.