Die Ministerin für Wahrheit, Liebe, Familie und neuerdings Arbeit, Ursula von der Leyen, ist es leid, ständig neue Fakten erfinden zu müssen. Das in ihrer Familie schon traditionell kapriziöse Politikverständnis bedarf kreativen Managements, um der Minderleister und ihres Nachwuchses Herr zu werden. Die Chipkarte als elektronischer Bildungsgutschein ist der neueste Schrei, mit dem die Aufstockung der Hartz IV-Sätze von Familien buchhalterisch geleistet werden soll. Da lassen sich locker hundert Euro und mehr pro Kind anrechnen, die man auf der anderen Seite zum Teil sogar einsparen kann. Jemand will von der Leyen neulich gesehen haben, wie sie in ihrem Cabrio durch Karlsruhe kachelte und dem lästigen Gericht ihren Mittelfinger zeigte.

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Aus der Not eine Tugend machen will die Bundesregierung, die Kommunen nicht unnötig entlasten und in einem Schlag weitere Anreize für Leistungsempfänger schaffen, sich endlich eine Arbeit zu suchen. Am besten im Ausland.
Wie hinter vorgehaltener Waffe Hand geflüstert wird am Spreebogen, soll’s der Wettbewerb richten, in Form eines nationalen Preisausschreibens um die besten Vorschläge zu einer modernen Sozialpolitik. Der Preis soll nach dem berühmten Kinderfreund Jonathan Swift benannt werden.

In einem Probelauf wurden bereits hervorragende Ideen entwickelt. Als Alternative zur Chipkarte wurde etwa die Kultur-Fußfessel für Schmarotzerkinder in die Diskussion gebracht. Damit von der neuen Ressource auch Gebrauch gemacht wird und die dafür notwenigen finanziellen Mittel abgerufen werden, sind Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder entsprechende Einrichtungen besuchen zu lassen. Leisten sie dies nicht, werden ihnen die Zahlungen gekürzt. Das von namhaften Designern entworfene Accessoir am Kinderfuß bucht automatisch ab, wenn die Kleinen eine Bibliothek, ein Konzert oder eine Musikschule besuchen. Die Bildungspflicht kann natürlich auch in einer christlichen Kirche abgesessen werden. Weitere Vorschläge dieser Art sind hochwillkommen und können in einem der angeschlossenen Ministerien oder beim örtlichen Mobcenter eingereicht werden.