Was das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden hat, ist ein Schlag ins Gesicht des demokratischen Rechtsstaats, den die Bundesrepublik zunehmend nur noch darstellt. “Rechtsstaat”, das darf man allenfalls plump wörtlich nehmen. Alles, was links ist, hat hier nichts zu melden.

Das Gericht hat sich den abenteuerlichen Argumenten des Verfassungsschutzes angeschlossen und noch einen draufgesetzt. Der armselige Coup der nichtregierenden Neoliberalen, Grüne und SPD, Herrn Gauck aus dem Kasten springen zu lassen, wird nachträglich zum Gesinnunsgtest erklärt. Wo leben wir hier eigentlich? Die Frage liegt auf der Hand, was das eigentlich soll, eine Person wie Bodo Ramelow, der ohnehin in der Öffentlichkeit steht, geheimdienstlich zu “beobachten”. Sie ist aber falsch gestellt.

Wenn es schon solcher Maßnahmen bedarf – was man generell bezweifeln darf – dann muß zuallererst geklärt werden, ob ein Rechtsstaat Mandatsträger und Mitglieder von demokratischen Parteien bespitzeln darf, die bereits mehrere Regierungen gestellt haben. Ein Spitzelstaat darf das hingegen und fragt nicht lange danach. Quo vadis, Bundesrepublik? Die Behauptung, es gehe eine Gefahr für die Verfassung davon aus, daß sich Politiker und Parteimitglieder auf ebendiese berufen, ist politische Willkür. Dies auch noch mit dem Verhalten in geheimen Wahlen zu begründen, ist ein Akt offener Unterdrückung.

Man hätte sich beinahe gewünscht, das Gericht hätte auf die sogenannte “Begründung” seines Urteils verzichtet, die kaum weniger peinlich ist als das verfassungsfeindliche Getöse des Verfassungsschutzes. Es genüge nicht, eine Partei und alle Mitglieder als “extremistisch” einstufen, weil es dort Extremisten gebe. Die Funktionäre dann aber doch, auch wenn sie erkennbar keine Extremisten sind. Und was da genau “extremistisch” sein soll, geht in einem Larifari unter, das in der Tat “juristisches Kindergartenniveau” kaum erreicht. Geht es denn jetzt um eine Gefahr für den Staat oder um Meinungen zu einem Wirtschaftssystem, die sich dem Mainstream widersetzen?

Das wüßte ich dann nämlich gern einmal. Niemand redet auch nur von Anschlägen, Sabotage, Umsturz oder etwas, das dem nahe käme. Niemand belegt – es wird ja kaum behauptet – daß die Partei in irgend einen Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gebracht werden kann. Wie kann es dann eine Begründung für staatliche Bespitzelung geben, die demokratischen oder rechtsstaatlichen Kriterien standhält? Es ist die abweichende Meinung, die politische Alternative, die dem Staat hier verdächtig ist. Er stellt sich daher in die Startlöcher, hört mit und schreibt auf, was man benutzen kann, wenn es opportun erscheint. Genau so entsteht ein Spitzelstaat.