Der Stadtrat von New York will das Wort “Nigger” verbieten. Das sei zwar, so die RP, “symbolisch” gemeint und habe keine “rechtlichen Folgen”, aber es ist nun offiziell definierte Politische Korrektheit. Schön, daß die schwarze Minderheit derart vor Diskrimnierung geschützt wird. Dumm, daß die schwarze Minderheit selbst längst am häufigsten den Begriff verwendet, um offensiv eine wenn auch zweifelhaft trotzige Identität damit zu behaupten. So lange der “Nigger” nur aufgehängt wurde, stieß sich niemand am Wort, jetzt, da er sich selbst so schimpft, tritt erst das ganze Grauen dieser furchtbaren Vokabel zutage. Da muß man sie natürlich verbieten, das hätte der Schäuble ganz genau so gemacht. Nicht gleich strafrechtlich verfolgen, da wäre der Schäuble konsequenter, aber der New Yorker weiß, daß der “Nigger” dann schnell sehr ungemütlich wird, also beläßt man es bei der Feststellung: Der “Nigger” ist verboten. Es gibt aber einen dritten Weg, den die geschäftstüchtige Gesellschaft sicherlich bald beschreiten wird: Einfach den “Nigger” urheberrechtlich schützen lassen und jeden abkassieren, der ihn ungefragt in der Öffentlichkeit nennt. “Nigger”, schwarz auf weißem Grund, eingetragenes Warenzeichen der White Slaveholders Inc..