Da wird einfach mal eine Autobahn für sechs Stunden gesperrt, weil die Polizei Verkehrsteilnehmer kontrollieren möchte. Leider teilen weder die Sueddeutsche noch SPIEGEL Online mit, wie diese Maßnahme begründet wurde, wer so etwas unter welchen Voraussetzungen anordnen darf, noch, was sie davon halten.
Wo leben wir? Soll das eine Übung sein? Steht ein Krieg an, soll getestet werden, was der Bundesbürger sich alles gefallen läßt, ehe er ganz ohne Killerspiele Amok läuft? Worauf darf man sich dann demnächst einstellen? Massenhaussuchungen wegen des Generalverdachts auf Schwarzbrennerei? Beschlagnahme privater PCs, weil die Möglichkeit der Anstiftung zur Beihilfe bei der Vorbereitung zur Steuerhinterziehung besteht? Erzwungene Gentests wegen Verdachts auf die Gründung einer Terrorzelle (Hartz-4-Familie) ?
Nein, es ist ja das gute Recht der Polizei, allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen. Und wie der Freilandversuch an der A7 gezeigt hat, finden sich sogar Verbrecher, wenn man nur lange genug sucht. Das allerdings kann man billiger haben: Ich empfehle regelmäßige Einkesselung von Passanten in Fußgängerzonen. Jede Wette, daß das sogar noch erfolgreicher ist!
Februar 19th, 2007 at 12:53
Zur möglichen Rechtsgrundlage: Schau Dir mal den § 14 NdsSOG an (https://www.schure.de/2101110/ndssog2.htm#p14).
Den gibt’s in der Form auch in (wahrscheinlich allen) anderen Bundesländern.
Diese Kontrollbefugnisnormen enthalten übrigens immer schon einen unausgesprochenen Generalverdacht. In diesem Fall: Verkehrsteilnehmer sind manchmal betrunken, das entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Damit liegt der im Tatbestand geforderte tatsächlicher Anhaltspunkt, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen werden könnte, vor. So schnell geht das.
Dass in diesem Fall aber an der Verhältnismäßigkeit stark zu zweifeln ist und damit die Maßnahme sowieso rechtswidrig sein dürfte, lassen wir mal außen vor. Denn die aus der rechtswidrigen Maßnahme gewonnenen Beweismittel (Atemtests, Blutproben, etc.) bleiben nach deutschem Recht grundsätzlich verwertbar.
Da hat es das vielgescholtene Amerika besser: sog. fruits of the poisoned tree unterliegen dort regelmäßig eines Verwertungsverbots und sind somit gerichtlich nicht zu berücksichtigen, weil unzulässig.
Im übrigen, und um es ganz kurz zu machen: Man sollte das Leben hierzulande an sich verbieten.
Meines Wissens endet es in jedem Fall tödlich.
Deutschland: Ca. 90.000 Gesetze, Verordnungen und Durchführungsanweisungen. Das spricht eine eigene Sprache.
Februar 19th, 2007 at 23:36
Vielleicht gibt es ja demnächst eine Steuerfahndung am Kölner Ring? Es gäbe noch so viel zu fahnden und zu vollstrecken…
Februar 20th, 2007 at 10:25
Ausschließen kann man hierzulande auch das nicht mehr.
Udo Vetter hat in seinem Blog der Sache ebenfalls einen eigenen Beitrag gewidmet, inklusive eines Links auf die Pressemitteilung der Polizei Göttingen. In der findet sich u.a. folgender Satz:”Mit der Entscheidung, die Autobahn 7 für die Dauer der Kontrolle in Fahrtrichtung Hannover komplett zu sperren und den gesamten Verkehr für die eigentliche Kontrolle auf die Rastanlage Göttingen-Ost abzuleiten, beschritt der Einsatzleiter Erster Polizeihauptkommissar Heinz Kornrumpf von der Göttinger Autobahnpolizei ganz neue Wege.”
Das kann man wohl sagen.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/02/19/checkpoint-gottingen/
Februar 20th, 2007 at 12:23
Danke für den Hinweis.
Ob “Einsatzleiter Erster
Polizeihauptkommissar Heinz Kornrumpf” (Ich komme mir vor wie bei Loriot) sich da wohl ein Denkmal setzen wollte?