Wir mischen uns da nicht ein“, läßt die SPD-Fraktion verlautbaren, wenn sich ein Geheimdientsmitarbeiter einen Parlamentarier mit dessen Wissen nutzbar macht, um sich im Bundestag zu tummeln. Ist doch nichts dabei. Das verstößt sicher nicht einmal gegen das Grundgesetz, dessen Autoren sich nicht jedes kognitive Selbstmordattentat haben vorstellen können, zu dem ein Abgeordnetenhirn fähig ist. Die Verfassungsschützen werden sich gefreut haben, die parlamentarischen Kontrolle geschickt umdrehen zu dürfen.

Artikel wie der von SpOn verschwinden ganz schnell in der unteren Scrollradwüste der Sparte. Es ist schließlich viel wichtiger, vor “linker Gewalt” zu warnen, an der die Demokratie zugrunde zu gehen droht.