Die FDP will dem 41-Jährigen Andreas Paulus das Ende seiner Karriere bereiten und das Parteimitglied zum Bundesverfassungsrichter machen. Der Mann ist zu jung für dieses Amt. Man hätte darüber diskutieren können, ob er dennoch eine gute Wahl wäre, wäre er nicht einer von vielen, die völlig unabhängig von ihrer Qualifikation in Posten und Pöstchen gebracht werden.
Die unerträgliche Begünstigung von Parteimitgliedern und der betuchten Klientel ist aber gerade dann eine Ohrfeige für die Demokratie, wenn es sich erweisen sollte, daß Paulus ein guter Richter an der wichtigsten Institution der Judikative wird. Die ganz übliche Besetzung von Richterposten nach Parteilichkeit wird überstrapaziert, wenn einmal mehr grundlegende Kriterien zurückgestellt werden. Die Lobbyralen hätten auch ein Pferd nominiert, wenn es nur den rechten Stallgeruch ausdünstete. Es ist purer Zufall, daß sich einer fand, der vielleicht können kann. Es ist kein Richtiges im Falschen.
SpOn erläutert, wofür der Völkerrechtler (!) demnächst zuständig sein soll und nennt u.a.:
“öffentliches Grundstücksrecht, geistiges Eigentum und Erbrecht.”
Erbrecht, es läßt nichts Gutes ahnen!
Februar 26th, 2010 at 00:41
“Erbrecht, es läßt nichts Gutes ahnen!”
Äh, für die Erben schon
Februar 26th, 2010 at 01:08
Haette man ihn bis Jahresende warten lassen, dann waere schon ein geeigneter Posten fuer ihn im zweiten Senat frei geworden.
Insgesamt endet in der (voraussichtlichen) Regierungszeit dieser Koalition ausser fuer Papier noch fuer sechs andere Verfassungsrichter ihre Zeit in Karlsruhe.
Sollten wir jemals wieder eine Regierung erleben, die merklich links von der ominoesen Mitte steht, wird selbige voraussichtlich viel “Spass” mit dem Bundesverfassungsgericht haben!
Februar 26th, 2010 at 01:31
Ich will raus hier! *WAHHHH*
Februar 26th, 2010 at 10:32
Dazu fällt mir ein: “Wie der Herr, so sein Gescherr.”
Wenn der junge Verfassungsrichter ähnlich radikal agiert wie Guido Westerwelle, kann es noch lustig werden.
Februar 26th, 2010 at 10:57
bin ich der einzige, der diesen Satz als Aufforderung gelesen hat?
Erbrecht, es läßt nichts Gutes ahnen!
:)))
Februar 26th, 2010 at 11:51
Der Imperativ lautet: Erbrecht!
Februar 26th, 2010 at 12:47
Ich sag mal so: Der substantivische Imperativ steht nicht ganz zufällig am Satzanfang. ;-)
Februar 26th, 2010 at 14:04
:–))
Februar 26th, 2010 at 14:05
Die ‘Lobbyralen’! Das ist ja stark.
Februar 26th, 2010 at 15:13
Hmm, auch für geistiges Eigentum.
https://archiv.feynsinn.org/?p=2686
Dann hast Du ja gleich den richtigen Anspruchspartner gefunden.
Februar 26th, 2010 at 18:45
Auja, ich ziehe erst gegen SpOn und dann vors BVerfG. Das gibt Awareness ohne Ende!
Februar 27th, 2010 at 17:08
Das Problem mit der Bestellung der Verfassungsrichter geht über die FDP hinaus – Papier, auf dem Ticket der CSU zum BVerfG gekommen, hatte vorher auch nicht gerade eine Liste von veröffentlichten Arbeiten, die ihn als qualifizieren Hüter des Grundgesetzes ausgewiesen hätten.
Die Parteien – alle zusammen – missachten die Prinzipien. Auch die Gewaltenteilung ist davon betroffen.
Wer Abhilfe will, muss es hinbekommen, dass die gesamte politische Klasse auf einmal abgewählt wird. Und das ist eine irreale Vorstellung.
Februar 27th, 2010 at 17:57
geistiges eigentum, das ist potentiell sehr gefährlich.
privatisierung und patentierung von verwaltungsverfahren, von genen, von quellcode usw usf.
ansonsten kann ich aber die pure gefahr noch nicht erkennen. bin wohl blauäugiger anhänger dieses verfassungssystems…