Die FDP will dem 41-Jährigen Andreas Paulus das Ende seiner Karriere bereiten und das Parteimitglied zum Bundesverfassungsrichter machen. Der Mann ist zu jung für dieses Amt. Man hätte darüber diskutieren können, ob er dennoch eine gute Wahl wäre, wäre er nicht einer von vielen, die völlig unabhängig von ihrer Qualifikation in Posten und Pöstchen gebracht werden.

Die unerträgliche Begünstigung von Parteimitgliedern und der betuchten Klientel ist aber gerade dann eine Ohrfeige für die Demokratie, wenn es sich erweisen sollte, daß Paulus ein guter Richter an der wichtigsten Institution der Judikative wird. Die ganz übliche Besetzung von Richterposten nach Parteilichkeit wird überstrapaziert, wenn einmal mehr grundlegende Kriterien zurückgestellt werden. Die Lobbyralen hätten auch ein Pferd nominiert, wenn es nur den rechten Stallgeruch ausdünstete. Es ist purer Zufall, daß sich einer fand, der vielleicht können kann. Es ist kein Richtiges im Falschen.

SpOn erläutert, wofür der Völkerrechtler (!) demnächst zuständig sein soll und nennt u.a.:
öffentliches Grundstücksrecht, geistiges Eigentum und Erbrecht.”
Erbrecht, es läßt nichts Gutes ahnen!