“Gotteslästerung” schreit die Kirche und ruft nach dem Staatsanwalt , weil eine kreuzöde Megadiva sich öffentlich nageln lassen will – ans nämliche, und natürlich nur im Spaß. Daß § 166 StGB die Störung des öffentlichen Friedens voraussetzt, damit ein Straftatbestand vorliegt, wird nicht erwähnt, auch nicht von dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, der posaunt: “Sollte das Konzert so ablaufen, wie bereits andere Konzerte, werden wir zu prüfen haben, ob eine Straftat in Betracht kommt“. Was er wohl damit meint? Will er vielleicht eine begehen?
Meinen Segen hätte er, wenn auch nicht aus religiösen Gründen. Für eine Attacke auf Madonna bekäme er allemal mildernde Umstände, wäre es doch ein Akt ästhetischer Notwehr.