Das Kabinett Rüttgers in NRW hat ein Ladenschlußgesetz verabschiedet, das die Öffnungszeiten beinahe vollständig freigibt. Einzig der Sonntag bleibt geschützt, wenngleich ebenfalls mit Einschränkungen. So darf es nur vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr geben, die von den Kommunen bestimmt werden können. Interessant ist die Einschränkung: “Dabei ist auch auf die Zeit der Hauptgottesdienste Rücksicht zu nehmen“.
Was im rechtlichen Sinne ein Hauptgottesdienst ist, wird vielleicht noch zu klären sein. Jedenfalls handelt sich bei diesem Passus um eine wirklich rührende Aussrucksform des christlichen Fundamentalismus’. Es gäbe eine Reihe guter Gründe, die Liberalisierung einzuschränken, aber ausgerechnet die fünf Leute, die auf ihren Hauptgottesdienst in einer christlichen Kirche abonniert sind, müssen vor den sonntäglichen Schnäppchenjägern geschützt werden. Das ist in etwa so, als hätte eine SPD-geführte Regierung vorgeschrieben, daß sonntags in den Supermärkten nur Arbeiterlieder gespielt werden dürfen.