Ein gar fröhliches Gut ist das Recht. Man kann es auslegen, nutzen, beugen, ändern und vor allem mit unterschiedlichem Maß bedienen. Das übrigens meint Justitias Blindheit, nicht etwa, daß sie nicht wüßte, wer da vor ihr steht.
Zwei Beispiele aus der aktuellen Scheinheiligkeit:
Der Radsportler Ullrich wird des Dopings verdächtigt. Juristisch wird ihm eine Schuld wohl nicht nachgewiesen werden, er bestreitet überdies, wenig überzeugend allerdings, jede Missetat, sprich: gedopt zu haben. Nützen wird ihm das womöglich wenig, denn die Organisation derer, die vom Doping ihrer Superhelden am meisten profitieren, wird ihm vermutlich mit einem Berufsverbot belegen. Evtl. vier Jahre, das ist in seinem Fall lebenslänglich. Schuldig bei Verdacht ist seit neuestem nämlich jeder, und was “Verdacht” bedeutet, darüber werden in Zukunft noch bizarre Schlachten geschlagen werden. Wie dem auch sei – es müssen Exempel statuiert werden gegen die Verbrecher am Sport.
Woanders geschehen die Dinge ganz legal, zum Beispiel dort, wo Israel bombt. “Die Verwendung von Streumunition ist nach internationalem Recht legal, und die israelische Armee verwendet solche Munition in Übereinstimmung mit internationalen Standards”, heißt es. Nach internationaler Realität ist es Standard, daß Streubomben zunächst sehr effizient sehr viele Menschen töten und gleichzeitig Blindgänger hinterlassen, die wie Landminen noch Jahre später hochgehen können. Ganz legal wird so eine Infrastruktur nicht nur zerstört, sondern mit explosiven Hinterlassenschaften verseucht.
Dafür wird niemand belangt, vor Gericht gestellt oder bestraft.
Wäre es nicht besser, man würde die Soldaten mit allem nötigen Dope versorgen, sie die Berge hochjagen und wenn sie dann noch Lust haben, sich gegenseitig totschlagen lassen? Könnte man statt dessen nicht die Hersteller solcher Bomben mit Berufsverbot belegen, sobald der Verdacht besteht, daß sie welche verkauft haben könnten?