Eine neue lustige Schikane hat der Gesetzgeber ganz aus Versehen Beziehern von ALG II beschert: Wer eine Lebensversicherung hat, muß sich diese erst auszahlen lassen und das Geld verbrauchen, ehe er ALG II bekommt. Das war gar nicht vorgesehen, aber nun ist es Gesetz. Die Abteilung für Humor in Behördenfragen kommentiert das so: “Es solle ‘auf keinen Fall geschehen’, dass Betroffene deswegen ihren ALG-II-Anspruch verlieren”. Weiter heißt es, “es werde eine kurzfristige Lösung des Problems angestrebt, etwa eine Anweisung an die Arbeitsagenturen.” Ja, es soll nicht geschehen, und es wird angestrebt! Bekanntermaßen ziehen die Anstreber in den “Agenturen” aber erst einmal ihren “Vorschrift-ist Vorschrift” – Streifen durch und sind durch “soll”, “kann” und “ist vorgesehen” sicher nicht von ihrer staatstragenden Haltung abzubringen. Was lernen wir daraus? Bloß nicht arbeitlos werden oder die Schäfchen anderweitig ins Trockene bringen!