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© Thomas Oppermann

Dass der sogenannte “Verfassungsschutz” die zu schützende Verfassung und die darunter gefasste Gesetzgebung offenbar nicht kennt, noch nie gelesen hat oder schlicht ignoriert, ist im Zusammenhang mit der Verfolgung Unschuldiger einerseits und der Unterstützung, wenn nicht Gründung faschistischer Gruppierungen andererseits hinlänglich bekannt. Dass er aber massiv ausländische Geheimdienste mit Informationen aus dem Inland versorgt, verstößt im Wortsinne gegen § 99 StGB. Eine “geheimdienstliche Agententätigkeit” für einen ausländischen Dienst ist nicht legal, wenn sie von einem deutschen Geheimdienst ausgeführt, ggf. ist das sogar ein besonders schwerwiegender Fall.

Selbst Vereinbarungen auf Regierungsebene können diesen Straftatbestand nicht einfach neutralisieren, vor allem aber müssen solche bekannt und gewollt sein. Entweder ist also das Wirken des “Verfassungsschutzes” fortgesetzter eklatanter Rechtsbruch in der Form, dass das ganze Amt zur Gründung einer kriminellen Vereinigung missbraucht wird – oder es gibt eine schon traditionelle verfassungsfeindliche Praxis deutscher Regierungen. Dies würde bedeuten, dass der ‘Dienst’ auf rechtswidrige Weisung seiner Dienstherren hin illegal organisiert wurde. In beiden Fällen ist er unverzüglich aufzulösen.

Ein Fall für das Widerstandsrecht

Hinzu kommt, dass die “NSA” ebenso fortgesetzt gegen US-amerikanisches Recht und die Verfassung der USA verstößt. Hier arbeiten also (mindestens) zwei Dienste, die sich nicht im Mindesten um rechtsstaatliche Standards scheren, engstens zusammen, lassen sich von den Staaten, die sie schädigen und deren Recht sie brechen, finanzieren und haben offenbar die Regierungen so im Griff, dass diese nichts dagegen tun können oder wollen. Beziehen wir uns auf die lächerliche Schau, die eine Bundeskanzlerin, vertreten durch ihren noch lächerlicheren Minister zur Verharmlosung dieser Verbrechen veranstaltet hat, ist festzustellen, dass von dieser Seite Zustimmung und Kooperation ausgehen.

Der sogenannte “Geheimdienstausschuss”, der durch Nichtinformieren seitens der ‘Dienste’ und Ignoranz seitens vieler Abgeordneter neutralisiert wird, ist ebenfalls nicht in der Lage, diese Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verhindern oder auch nur einzudämmen. Ich empfehle hierzu die Lektüre des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 20 Absatz 4.
Widerstand gegen jede Aktivität dieser kriminellen Organisationen ist das Recht jedes Staatsbürgers.