Aus aktuellem Anlass ein kleiner Rückblick auf die Diskussion über “Internetsperren” vor vier Jahren. Wie in meiner Rumpelkammer bereits angemerkt, wärmen die Briten genau diese Nummer wieder auf, um die Totalüberwachung voranzutreiben.

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Wer glaubt, es gehe bei der wahnwitzigen Stoppschild-Aktion der Bundesregierung um “Zensur”, hat nicht ganz begriffen, was da wirklich läuft. Es läuft nämlich darauf hinaus, dem BKA zu gestatten, fröhlich Nutzerdaten abzugreifen, um so am laufenden Band “Verdächtige” zu produzieren.

Wie irrsinnig das Vorhaben ist, muss man sich einmal deutlich machen: Da sollen die IPs von Nutzern registriert werden, die versuchen, eine Seite aufzurufen, von der sie dank des Stoppschildes gar nicht wissen, was sie beinhaltet. Werden diese Sperren umgangen, ist es zwar unwahrscheinlicher, “erwischt” zu werden, es wird aber unterstellt, dass wer so etwas tue, ja ganz sicher höchst verdächtig sei. Geht man also etwa davon aus, dass eine gesperrte Seite versehentlich gesperrt wurde (das dürften technisch bedingt die meisten sein) und will sich dessen vergewissern, macht man sich strafbar.

Drohen und erpressen

Das ist eben keine Zensur, denn die funktioniert ja gar nicht. Es ist vielmehr ein gigantisches Droh- und Erpressungspotential des BKA gegen die Bürger. Es kann jeden treffen, und der Verdacht allein wirkt wie ein Fallbeil: Das ist ein Pädophiler!
Ganz selbstverständlich geschieht dies alles im Dunkeln, kein Richter muss die Speicherung privater IPs genehmigen, kein Nutzer wird davon informiert. Die Stasi hätte sich die Finger geleckt nach solchen Möglichkeiten. Dass die Technik, einmal installiert, ganz sicher auch in bezug auf andere Delikte genutzt werden wird, sei bei dieser Gelegenheit noch einmal am Rande bemerkt.

Die zu erwartenden Zuwiderhandlungen vieler Internetnutzer und die riesige Zahl von Nutzern, die unfreiwillig solche Seiten aufrufen, werden überdies vor allem einen Effekt haben: Der Verdacht, Kinderpornographie zu konsumieren, trifft zukünftig nicht mehr erstrangig diejenigen, die sich diesen Dreck mit Vergnügen reinziehen. Diese werden gut geschützt in einem Heer unschuldig Verdächtiger verschwinden und nur mit noch mehr Aufwand zu überführen sein als ohne diese Schwachsinnsmaßnahme.

So weit, so schlecht. Wie immer wird aber auch dieser Stuss vor dem BVerfG scheitern. Diese Instanz ist längst der Gradmesser für die Restdemokratie in der Bundesbananenrepublik. Sollte sie eine Kehrtwende in ihrer Rechtsprechung vollziehen oder durch das neue Supergrundrecht entmachtet werden, ist es an der Zeit, die Koffer zu packen und den ‘Daumen’ raus zu halten. Vielleicht wird ja eine Hyperraum-Umgehungsstraße gebaut.