Die kreuzkatholisch-evangeliumsmoderne Reformkommission hat die ökumenische Übereinkunft getroffen, Arbeitsunwilligen nur noch eine halbe Hostie zu verabreichen. Auch werden ihnen nur noch zwei Drittel ihrer Sünden vergeben.
Der gesamtchristliche Bibelkreis Römische Deutung (BRD) hat die Geistlichen aller Konfessionen angewiesen, die “Brotvermehrung” bei künftigen Predigten in einer neuen Fassung zu verbreiten. Demnach wurden Brote und Fische nicht in größerer Menge verabreicht, sondern vielmehr den Hungernden durch den Erlöser eine Anleitung zur Selbsthilfe gegeben. Der Messias habe durchaus Kenntnis von dem negativen Effekt unnötiger Hilfe gehabt.

Der Begriff “Nächstenliebe”, bekannt durch den von Sozialisten mißbrauchten Slogan “Liebe deinen Nächsten wie dich selbt”, beziehe sich ausschließlich auf den jeweils nächsten berechtigten Bedürftigen. Auch “Liebe” sei eine endliche Ressource und dürfe nicht zu Mißbrauch verleiten.
Das Opfer des Gottessohnes sei darüberhinaus nicht als Freibrief für Getaufte zu verstehen. Es sei als unzweifelhafte Aufforderung zur Opferbereitschaft der arbeitenden Bevölkerung und ihrer nicht arbeitenden Nachkommenschaft zu verstehen. Das hölzerne Kreuz des Adoptivsohns eines Zimmermanns stehe symbolisch für die Konsequenz fortgesetzter Arbeitsverweigerung und selbstverschuldeter Armut.

Die Rolle der Pharisäer und Hohepriester wurde ebenfalls einer grundlegenden Neuinterpretation unterzogen. Demnach hat der Messias zwar von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und Kritik Gebrauch gemacht, stellte aber die Autoritäten nicht grundsätzlich in Frage. Die Pflicht zur Kooperation mit der römischen Ordnungsmacht und ihren lokalen Vertretern sei auch durch Jesus von Nazareth nie angezweifelt worden. Im Gegenteil habe die von ihm widerstandslos akzeptierte Sanktion (Kreuzigung) Vorbildcharakter. Allein dadurch habe er seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Auferstehung) legitimiert.

Weitere Anpassungen der Basistexte abendländlicher Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sind in Arbeit. In Kürze erscheint der reformierte Kommentar zur Eigentumsfrage. Wie vorab gemeldet wird, ist die “Vertreibung aus dem Tempel” als Kritik an der behördlichen Einflußnahme auf den freien Handel zu verstehen. Der Retter habe mit seiner Aktion ein Zeichen setzen wollen dahingehend, daß die Händler sich nicht im Schutze einer übergeordneten Macht betätigen sollten. Ihr Platz sei außerhalb solcher Protektion verortet. Freier Handel habe dort nichts zu suchen, wo Zweifel an der Freiheit von Erwerb und Eigentum gesät werden.
Man darf auf Weiteres gespannt sein.