klavschreima

Ein Superkonzept haben die Verlage da, um es umsatztechnisch wieder richtig krachen zu lassen. Das fängt an mit dem sogenannten “Leistungsschutzrecht”. Sie sollen demnach Geld bekommen für, äh … also … dafür, dass sie in Suchmaschinen zu finden sind. Bin ich für. Will ich auch. Ist aber infantil, taugt nichts, wird nichts? Schade. Wofür genau sollen die Suchmaschinenbetreiber Geld bezahlen? Für sogenannte “Snippets”, also (zu groß geratene) Schnipselchen als Textauszug, mit denen ein Eindruck davon erweckt wird, was man zu lesen bekommt, wenn man den Link anklickt. Ich möchte jetzt gar nicht zum ixtausendsten Male darauf hinweisen, wie behämmert das ist, sondern das in einen Zusammenhang stellen mit den anderen genialen Ideen und ein Beispiel für das Resultat liefern.

Die Verlage selbst pflegen ihre Artikel mit Teasern zu versehen, mit Anrisstexten, die eigens dazu formuliert werden, Appetit auf den sich anschließenden Artikel zu machen. Das gelingt genauso wenig immer wie es Restaurantbesitzern immer gelingt, ihre Speisen appetitlich zuzubereiten. Kann, muss aber nicht. Sollte es einem verfluchten Google aber einfallen, den ganzen Anrisstext zu kopieren, dann setzt es was! Schließlich ist das eine journalistische Leistung, die journalistische Höchstleistungen einzuleiten pflegt.

Keinen Hunger mehr

Trifft diese Haltung auf ihre große Schwester, die Kostenminimierung, ist der satte Gewinn schon so gut wie eingefahren. Wenn man schon Redaktionen beschäftigen muss, dann bitteschön Zentralredaktionen, die für mindestens ein halbes Dutzend Blätter denselben Brei anrühren. Deren Chefs dürfen auch noch anständig bezahlt werden, denn man braucht sie schließlich, um die anderen, die Schreibsklaven und Agenturmelder, unanständig zu behandeln. Das kann man nicht von einem verlangen, der denselben Status hat. Siehe dazu auch “M” wie “Mittelschicht”. Im übrigen schreibt man möglichst nichts, das irgendwen ärgern könnte.

Weiterhin sollte man noch dafür sorgen, dass die Werbung nicht mehr von den Artikeln zu unterscheiden ist. Auch Korrekturlesen war gestern. Hauen Sie’s raus, ehe es kalt wird und sparen Sie den Lektor, das schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Eigentlich sogar drei, denn dieses Vorgehen schafft unverkennbare Unikate, ganz unabhängig vom Inhalt. Die Anwälte werden also keinerlei Probleme haben, die Urheberschaft nachzuweisen. Im geschilderten Verfahren kommen nämlich Perlen wie die unten dokumentierte zustande, die ganz en passant belegt, dass Inhalt überbewertet wird, denn nach solchen Einleitungen wird niemand mehr Interesse am Weiterlesen haben – womit zum Vierten bewiesen wäre, dass die Zitierung in Suchmaschinen bis zu 100% Leser kostet. q.e.d.

Und hier das heutige Meisterwerk der FR, ein Dokument der Zeitgeschichte:

Zwei Mal sind chinesische Autobauer mit ihren eigenen Modellen auf dem europäischen Markt gescheitert – wegen Sicherheitsmängel. Nun könnte ein kleiner Wagen aus Fernost zum Star auf dem Genfer Autosalon werden. Westlich Manager mischen bei Qoros GQ3.”

Keine weiteren Fragen.