Ich wurde vor einiger Zeit von einem freundlichen Juristen darauf hingewiesen, dass ich mir das Urheberrecht an den Kommentaren nicht durch die Nutzungsbedingungen übertragen lassen könne. Sinn der Veranstaltung war die Nutzung innerhalb von Feynsinn, was auch von vornherein so formuliert war. Ich hatte das bereits geändert, sehe mich aber zu einer weiteren Klärung veranlasst, die jetzt unter “Recht am Kommentar” zu lesen ist.
Es sollte selbstverständlich sein, das die Nutzung der Kommentare durch Dritte ausgeschlossen ist. Wenn ich einen Kommentar bei der TAZ hinterlasse, möchte ich den ja nicht nachher in der “Nationalzeitung” lesen. Von daher hielt ich es für selbstverständlich, dass die Kommentare nicht einfach kopiert und verlinkt werden können. Diese waren und sind weiterhin urheberrechtlich geschützt; das gilt ausdrücklich auch für meine eigenen.
Sollte jemand Kommentare woanders nutzen wollen, mag er die betreffenden Kommentatoren fragen. Zur Herausgabe von Daten wie Mailadressen bin ich nur berechtigt, wenn die betreffende Person dem ausdrücklich zustimmt.