panzrEin großer Sieg für die Rechten: Grundsätzlich darf die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden. Hurra, wir können wieder ruhig schlafen! Wenn Horden linksislamistischer Terroristen von Haus zu Haus ziehen, unsere Töchter vergewaltigen und Geiseln nehmen, darf die Luftwaffe eingreifen – oder wie?

Nein, eigentlich nicht. Aber fangen wir auf der anderen Seite an, wo der Alarm geschlagen wird: Sie bereiten sich vor auf die Konterrevolution! Dazu das Beruhigendste vorab: Für eine zünftige Konterrevolution braucht es eine Revolution, und die findet hier nicht statt. Die Träumer seien überdies darauf hingewiesen, dass eine Revolution sich eh nicht an Gesetze hält. Auf keiner Seite. Und wenn ihr die Panzer übernehmen wollt, müssen sie eh erst mal rollen. Alles wie gehabt.

Der feine Unterschied

Was aber sagt nun das Urteil? Eigentlich nichts, wie Reinhard Gaier zurecht bemerkt:

Der Versuch der weiteren Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis eines ‘unmittelbar bevorstehenden’ Schadenseintritts ‘von katastrophischen Dimensionen’ wird der nötigen Klarheit und Berechenbarkeit nicht gerecht.”

Was soll das auch sein? Und wie verhindert man es mit Waffengewalt? Sehr prägnant weist Gaier auf den feinen Unterschied zwischen Polizei und Militär hin:

hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die Vernichtung des Gegners gerichtet“.

Während also vordergründig bloß über die technischen Mittel diskutiert wird, die zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden können und über die die Polizei ggf. nicht verfügt, verliert Gaier als einziger nicht den Modus Operandi aus den Augen. Die Bundeswehr ist nicht die Feuerwehr. Soldaten löschen, schützen, bergen nicht, sie töten. Um also die Legitimation für einen Einsatz mit geplant tödlichem Ausgang herzustellen, hätte es doch etwas mehr bedurft als der schlampigen Formulierung “katastrophisch”.

Voll krass schlimm

Genauso gut hätte man “voll krass schlimm” sagen können. Die Regierung kann alles mögliche für “katastrophisch” halten, zur Not einen Fleck auf dem Hosenanzug. So etwas kann man aber nicht im Nachhinein festlegen. Schön, dass immerhin ausdrücklich das Zusammenschießen von Demonstrationen verboten ist. Und das Abschießen von Passagierflugzeugen – was einmal der Anlass für das ganze Brimborium war.

Die politische Konstellation, die diesen Quatsch erzwungen hat, ist eine auf symbolische Kommunikation fokussierte Angelegenheit von analfixierten Dilettanten. Die Macht- und Vernichtungsphantasien, die sich da ausgetobt haben, werden längst durch die Notstandsgesetze hinreichend bedient. Es wird keinen Fall geben, in dem der Katastrophenzirkus zur Anwendung kommt. Obendrein wurde die Bundeswehr längst illegal eingesetzt, zur Beobachtung von Demonstranten etwa, und das bleibt auch illegal.

Wozu das Ganze? Man weiß es nicht. Es ist am Ende nur einmal mehr festzuhalten, dass die Gurkentruppe vom Spreebogen nicht nur permanent die Verfassung und ihr Gericht aufs Äußerste strapaziert, sondern zunehmend auch noch völlig sinnlos. Die Wand von Karlsruhe bröckelt. Das heutige Urteil könnte ein erstes Anzeichen katastrophischer Ermüdung sein.