Gerüchte, die durch gewisse Medien, vulgo “Verlage”, “Zeitungen” oder auch “systemrelevante Klatschwurfmaschinen” verbreitet werden, besagen dass der BND eine Flugbereitschaft für Versandhandel unterhält. Kunden sind gemeinhin Spitzenbeamte, die unsere Freiheit am Hindukusch® nicht nur verteidigen lassen, sondern auch fröhlich nutzen. Was die flinken Händchen der Talibanbuben virtuos knüpfen, soll nicht länger Wüstensand und Zvilistenblut zum Opfer fallen, sondern seiner höheren Bestimmung in den Wohnzimmern der Befreier zugeführt werden.

Wie weiterhin von niemandem berichtet wird, der hier zitiert werden möchte, beruft sich der oberste Bundeslandser Generalentwicklungsmarschall Niebel auf Ermittlungszwecke, die mit dem Transport des Teppichs unmittelbar verbunden gewesen seien. Es handele sich um jenen Teppich, unter den die Vorgänge der sogenannten “Fahndung” nach den sogenannten “Dönermördern” gekehrt worden seien. Diese habe der Verfassungsschutz bei den Kollegen der international bekannten Geheimagenten des BND verklappt. BND-Chef Schindler wiederum gab an, er sei von einem paschtunischen Teppichhändler derart eingewickelt worden, dass er sich erst im Flugzeug aus dem unfreiwillig erworbenen Knüpfwerk habe befreien können.

Talk to my Hand

Wie Niebels Anwalt inzwischen ausgependelt hat, sei der Teppich ohnehin nicht zollpflichtig, im Grunde gar kein Teppich und weder wirklich erworben noch transportiert worden. Es handele sich um einen Goldafghanen, der wie sein semantisch enger Verwandter “schwarzer Afghane” nicht als Handelsware zu betrachten sei. Der Herr Minister habe sich darüber hinaus vergewissert, dass das Stück keinerlei Hanffasern beinhalte und frei von Tetrahydrocannabinol sei, womit es auch nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliege.

Zur fraglichen Zeit, so der überzeugte Leitkulturexporteur, sei es kolossal heiß gewesen unter seiner hauptmännischen Dunstkiepe, weshalb die Urteilsfähigkeit des stellvertretenden Bundesaußenverteidigers aus Sicherheitsgründen temporär unauffindbar ins Souterrain verlegt worden sei. Im übrigen habe er Wichtigeres zu tun und müsse sich vor weiteren Äußerungen zunächst von den Reisestrapazen erholen. Zum Beweis zeigte er den anwesenden Journalisten seinen offenbar leicht verletzten Mittelfinger.