Das Bundesverfassungsgericht ist den Wortführern der inneren Aufrüstung schwer die Parade gefahren. Die vorwiegend rechten Scharfmacher, die es kaum verwinden können, daß Deutschland noch immer nicht Schauplatz des Terrorismus ist, wollen um jeden Preis die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Jetzt aber dürfen sie nicht einmal mehr entführte Flugzeuge abschießen lassen. Abgesehen davon, daß es schon zum Haareraufen ist, ein solches Gesetz wegen eines weltweit einzigartigen Ereignisses zu verabschieden, zeigt sich, daß es gar nicht um den Schutz der Bevölkerung geht, sondern um einen Fetisch: Das Militär soll die Möglichkeit haben, die zivile Ordnung zu beeinflussen.
Schönbohm hat das bemerkenswert argumentiert:
“Schönbohm fügte hinzu, dass der im Grundgesetz vorgesehene Spannungs- und Verteidigungsfall, der einen Bundeswehreinsatz im Inneren ermöglicht, kaum noch wahrscheinlich sei. Daher müsse die Verfassung geändert werden, damit die Bundeswehr schon zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung herangezogen werden könne.”
[ SPIEGEL ] Weil also der V-Fall so unwahrscheinlich ist, brauchen wir andere Möglichkeiten, um Soldaten durch die Straßen marschieren zu lassen? Hier haben einige offenbar Sehnsucht nach vordemokratischen Zeiten. Dazu aber, das steht jetzt fest, müßte die Verfassung geändert werden. Die Hoffnung, daß die SPD dabei nicht mitmacht, ist durchwachsen. So wie Müntefering derzeit Sozialpolitik macht, ist durchaus damit zu rechnen, daß demnächst testweise Demonstrationen zusammengeschossen werden – ganz solidarisch, versteht sich.