Niemand soll sagen, der Gesetzgeber sei nicht lernfähig. Mit jedem Knüppel, den das BVerfG den Kämpfern gegen den Terror zwischen die Beine wirft, werden sie härter. Beinhart schließen die Innen-und Justizminister aus den Schranken, die ihnen der Rechtsstaat per Gericht zeigt, daß noch Reste von Scham in ihren Gesetzentwürfen schlummern. Darum tut es ihnen noch immer weh, wenn die wahren Verfassungsschützer aus Karlsruhe ihnen auf die Finger hauen. Daß sie dabei auch mit ihren zum Denken bedingt geeigneten Köpfen dauernd vor die Schranke rennen, merken sie freilich schon lange nicht mehr. Schnell vergessen, stark nachgelegt und mutig wieder vorgelaufen. Sogar SpOn titelt ätzend: “Staatliche Peepshow” nennen sie den Versuch, das BKA zur geheimen Staatspolizei auszubauen. WDR2 sprach gestern sogar von “Stasimethoden”.
Der zentrale Passus zur Videoüberwachung privater Wohnungen:
In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

Das BKA, ausgestattet mit polizeilichen Befugnissen, ist dann nicht nur gleichzeitig Geheimdienst, sondern soll sogar ermächtigt werden, im Umfeld Verdächtiger Wohnungen zu verwanzen und zu überwachen. Solche Befugnisse sind nichts anderes als der offizielle Übergang zum Polizeistaat. Die Argumentation, es gehe um schwere Straftaten, ist Kern aller bisherigen Angriffe auf die Bürgerrechte gewesen, die allesamt vom BVerfG kassiert wurden. Daher ist es nach der Logik der Verfassungsfeinde quasi konsequent, daß sie noch einen Schritt weiter gehen. Die Richter haben in ihren Entscheidungen zwei Dinge ganz deutlich gemacht: Daß sogar Kriminelle Rechte haben und Verdächtige noch keine Kriminellen sind. Daraus folgt also, daß die zufälligen Bekannten Verdächtiger zukünftig auch auf ihre Freiheitsrechte verzichten müssen. Kein Minister oder selbsternannter Terrorexperte kann etwas anderes ewarten, als daß diese Frechheit in Kürze wieder mit einer Klatsche beantwortet werden wird. Sie tun es trotzdem. Nur Folgerichtig ist es also, wenn das ganze Verfassungsgericht pünktlich zur Verabschiedung des Gesetzes in Schutzhaft genommen wird. Man muß sie vor dem Volkszorn schützen, denn die Menschen haben ja Angst vor dem Terror und wollen sich nicht ausliefern müssen, weil juristische Eierköpfe mit ihrem Leben spielen.
Selbst die Journaille ist in dieser Frage aber nicht mehr auf Koalitionskurs. SpOn lehnt sich sogar wider besseren Wissens aus dem Fenster, behaupten sie doch, die “SPD” stelle die “staatliche Peepshow in Frage“.
Die SPD hat in der SPD aber nichts zu melden, nicht einmal ihr Vorsitzender. Die Seeheimer Tunnelgräber und ihre Bundestagsfraktion entscheiden, wo es langgeht, und das Nähere stammelt wie immer der Wiefelspütz:
Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: “Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.” Wiefelspütz machte aber auch darauf aufmerksam, dass die nun diskutierte Videoüberwachung bereits vor einigen Monaten im Gesetzentwurf stand. “Insoweit hat vielleicht der eine oder andere nicht richtig gelesen. Wer es wissen wollte, konnte es wissen”, so der Sozialdemokrat.
“Ganz genau zu prüfen”, genau. Mal sehen, was man durchsetzen kann, dann kommt die nächste Attacke. “Wer es wissen wollte, konnte es wissen”, heißt: Alle wissen es, und fast alle sind dabei. Die anderen haben das Nachsehen, und in der schönen neuen Republik werden sie erfahren, was es heißt, nicht dabei zu sein. Die Wiefelspütze sind nämlich von einem anderen Schrot(t) als die tapferen SPDler von 1933, die ihr nacktes Leben für die Freiheit riskiert haben.
Sehr süffisant übrigens die Formulierung: “So der Sozialdemokrat”. Wenn das Sozialdemokraten sind, haben die Erbschleicher von Willy Brandt und Otto Wels allen Grund, sich in diesen und ihren verseuchten Boden zu schämen.