Gesichter müssen nicht unbedingt einen neutralen Ausdruck haben. So sollen in Ausnahmefällen, wenn eine Behinderung vorliegt, Fotos auch dann für Reisepässe zugelassen werden, wenn das Gesicht nicht den Fotorichtlinien entspricht. Das Bundesinnenministerium fühlt sich bemüßigt, solche Weisheiten den “Passbehörden” zu übermitteln. Denn in Deutschland ist das ja so: Was auch immer in einem Gesetz steht, wird umgesetzt. Es wird gnadenlos von der Richtlinie Gebrauch gemacht, und nirgends steht geschrieben, daß Naturgesetze über dem BGB stehen. Vielleicht sollte man derlei Akkuratesse, auf die man hier baut, bedenken, wenn man Gesetze erläßt, sonst versaut der nächste Schwejk einem noch die ganze schöne Überwachung.